Dr. Sandra Dörr - Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für ErbrechtLebenslaufJahrgang 1978. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität München.Im Rahmen der juristischen Ausbildung in Frankfurt a. M., München und Kapstadt tätig.Zulassung als Rechtsanwältin 2006. Seit 2006 als Anwältin in der Kanzlei Müller-Dülfer & Dr. Dörr in Homburg im Saarland tätig.Seit 2007 Doktorin der Rechtswissenschaften durch Promotion im Internationalen Erbrecht.Frau Dr. Dörr wurde von der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes im Jahr 2009 die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ und im Jahr 2017 die Bezeichnung „Fachanwältin für Erbrecht“ verliehen.Frau Dr. Dörr ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht und der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins sowie des Saarländischen Anwaltvereins.Im Familienrecht gut zu wissen: verheiratet, 2 Kinder.