Dr. Dörr - Fachanwältin für Erbrecht - in Homburg im SaarlandSind Sie Erbe geworden, möchten ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen oder die Unternehmensnachfolge regeln (Unternehmenstestament) und benötigen juristische Unterstützung, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.Auf einige wichtige Punkte im Erbrecht möchten wir im Folgenden hinweisen:Gesetzliche Erbfolge / Testament / ErbvertragGibt es kein Testament oder Erbvertrag, gilt die gesetzliche Erbfolge. Nähere Verwandte schließen entferntere Verwandte von der Erbfolge aus. Dabei erben also Kinder vor Enkeln, und die vor Eltern und Geschwistern usw. Der geschiedene Ehegatte erbt nichts. Möchte man die Erbfolge nicht dem Gesetz überlassen, sondern selbst gestalten, sollte man mithilfe eines Anwalts ein Testament aufsetzen. Gibt man ein Testament nicht ab, macht man sich strafbar. ErbscheinEin Erbschein ist der Nachweis, wer Erbe geworden ist, quasi ein Personalausweis des Erben. Er wird auf Antrag kostenpflichtig beim Nachlassgericht erteilt. Wer als Erbe im Erbschein steht, kann über den Nachlass verfügen, beispielsweise bei Immobilien das Grundbuch umschreiben lassen oder Bankgeschäfte tätigen. In bestimmten Fällen ist ein Erbschein nicht notwendig, z. B. wenn ein notarielles Testament vorliegt. Gibt es mehrere Erben, bilden diese übrigens eine Erbengemeinschaft und können nur zusammen über den Nachlass entscheiden. Sind sich die Erben nicht einig, kann das Erbe nur zwangsweise auseinandergesetzt werden. PflichtteilWenn ich enterbt bin, kann ich Pflichtteilsansprüche geltend machen. Pflichtteilsberechtigt sind aber nur der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner und die Abkömmlinge des Erblassers, gegebenenfalls auch die Eltern. Der Pflichtteil ist übrigens ein Anspruch auf Geld und zwar auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Haftung für SchuldenDer Erbe bekommt immer den gesamten Nachlass, d. h. das ganze Vermögen, aber auch alle Schulden. Man sollte dabei wissen, dass man grundsätzlich auch mit seinem eigenen Privatvermögen für die Nachlassschulden haftet.NachlassschuldenWenn die Möglichkeit besteht, dass die Schulden des Verstorbenen dessen Vermögen übersteigen, sollte man eine Ausschlagung der Erbschaft in Betracht ziehen. Für die Ausschlagung gilt eine 6-wöchige Frist. Nach der Ausschlagung rückt automatisch der nächste Erbe laut Testament oder gesetzlicher Erbfolge nach. Lässt man die Frist verstreichen, ist man ohne weiteres Zutun Erbe. Sowohl die Annahme der Erbschaft als auch die Ausschlagung sind anfechtbar. Sprechen Sie mit Frau Dr. Dörr über die Möglichkeit statt der Ausschlagung die Haftung auf den Nachlass zu beschränken.ErbschaftssteuerIm Todesfall fordert das Finanzamt die Erbschaftssteuer. Aber es gibt für die Erben auch Freibeträge. Hier gilt: Je enger die Verwandtschaft, desto geringer die Steuer. Ein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner erbt dabei 500.000 € steuerfrei, Kinder 400.000 €, Unverheiratete, Geschwister oder Bekannte jedoch nur 20.000 €. Alles darüber Hinausgehende muss versteuert werden.Auf dem Gebiet der Erbschaftssteuer profitieren Sie von der Hinzuziehung der umfassenden rechtsübergreifenden Kenntnisse von Herrn Rechtsanwalt Müller-Dülfer. ErbverzichtEin Erbverzicht zwischen dem Erblasser und dem Verzichtenden muss unbedingt notariell beurkundet werden. Ein Erbverzicht findet häufig gegen Abfindung statt und ist geeignet um ggf. Familienvermögen bzw. ein Familienunternehmen zu erhalten.VorsorgevollmachtMit der Vorsorgevollmacht bestimme ich, welche Person mich in gewissen Angelegenheiten vertreten soll.PatientenverfügungMit der Patientenverfügung lege ich fest, welche ärztlichen Behandlungen ich im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit (unterlassen) möchte. Auf dem schwierigen Gebiet des Erbrechts steht Ihnen in Homburg Fachanwältin für Erbrecht Dr. Dörr zur Seite.
Noch im Aufbau
RechtsanwältinFachanwältin für FamilienrechtPromovierte Anwältin im Erbrecht