Dr. Dörr - Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht - in Homburg im SaarlandSie benötigen anwaltliche Unterstützung für Ihre Scheidung, zur Klärung von Unterhaltsansprüchen und des Sorgerechts?Auf einige wichtige Punkte im Familienrecht möchten wir im Folgenden hinweisen:EhevertragZur Vermeidung von Streitigkeiten im Falle einer Trennung empfiehlt sich bei Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnerschaften der Abschluss eines Ehevertrages. Fachanwältin für Familienrecht Frau Dr. Sandra Dörr aus Homburg im Saarland informiert Sie insofern gerne über sinnvolle auf Sie zugeschnittene Gestaltungsmöglichkeiten sowie die hierfür anfallenden Kosten.Umgangsrecht für gemeinsame KinderBeim Umgangsrecht empfehlen sich klare Absprachen um Missstimmung unter den Eltern, auch zu Lasten der Kinder, zu vermeiden. Hier ist es auch wichtig, nicht nur verlässliche Regelungen für den Alltag, sondern auch Feiertage, Ferien usw. zu treffen. Mit einem erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht beraten und vertreten wir Sie in unserer Kanzlei in Homburg im Saarland hierzu kompetent.UnterhaltsanspruchWer die minderjährigen Kinder nicht betreut muss in der Regel Kindesunterhalt bezahlen. Der Unterhaltsanspruch richtet sich grundsätzlich nach der Düsseldorfer Tabelle.- Die Düsseldorfer Tabelle (zum Öffnen bitte hier klicken)Die Düsseldorfer Tabelle bemisst den Kindesunterhalt sowohl nach dem Alter des Kindes als auch nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Die Düsseldorfer Tabelle wird in regelmäßigen Abständen angepasst und abgeändert. Bei sehr guten Einkommensverhältnissen erfolgt eine konkrete Bedarfsberechnung unabhängig von der Düsseldorfer Tabelle. Unsere Fachanwältin für Familienrecht informiert Sie auf Wunsch gerne regelmäßig über Änderungen der Unterhaltsbeträge beim Kindesunterhalt. Selbstverständlich berechnen wir auch Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt sowie Unterhaltsansprüche der eigenen Eltern gegenüber ihren Kindern.Rechte und Pflichten einer nicht-ehelichen LebensgemeinschaftDa die außereheliche Lebensgemeinschaft als eheähnliche Lebensgemeinschaft im Gesetz nicht geregelt ist, ist es hier besonders sinnvoll, Verträge aufzusetzen. Beispielsweise bestehen gesetzlich keinerlei Erbansprüche. Auch bei Schenkungen, unentgeltlicher Mitarbeit oder gemeinsamen Konten oder Schulden sind Streitigkeiten nach der Trennung nur mit klaren Regelungen vermeidbar. Auch bei nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften können beispielsweise im Falle gemeinsamer Kinder Ansprüche auf Kindesunterhalt oder Betreuungsunterhalt, d. h. ein Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils, bestehen.Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher LebenspartnerFür gleichgeschlechtliche Paare gelten in Grundzügen die gleichen Verfahrensregeln wie bei Eheleuten. Auch kann die Aufhebung der Lebenspartnerschaft frühestens nach Ablauf des Trennungsjahres vom Anwalt beantragt werden. Genauso müssen Fragen zum Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Hausrat und der Wohnungszuweisung geklärt werden. Nicht nur in Gerichtsverfahren, sondern auch bei Fragen der Eintragung der Lebenspartnerschaft steht Ihnen Frau Dr. Dörr als Fachanwältin für Familienrecht zur Seite.ScheidungsverfahrenIhr Anwalt kann eine Scheidung erst nach Ablauf des Trennungsjahres einreichen, wobei die Eheleute auch innerhalb der ehelichen Wohnung von „Tisch und Bett getrennt“ leben können. Mit der Scheidung wird in der Regel automatisch vom Familiengericht der Versorgungsausgleich durchgeführt, d. h. ein Ausgleich der Rentenanwartschaften der Eheleute. Über Ausnahmen hiervon klärt Frau Rechtsanwältin Dr. Dörr Sie gerne auf. Andere Folgesachen wie nachehelichen Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Zuweisung der Ehewohnung, Hausrat usw. können ggf. eine Scheidung verzögern.