Dr. Sandra Dörr
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Familienrecht

Sie benötigen anwaltliche Unterstützung für Ihren Ehevertrag, Scheidung, zur Klärung von Unterhalt und des Sorgerechts?

Auf einige wichtige Punkte im Familienrecht möchten wir im Folgenden hinweisen:

Ehevertrag

Zur Vermeidung von Streitigkeiten im Falle einer Trennung empfiehlt sich bei Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnerschaften der Abschluss eines Ehevertrages. Aber auch noch nach der Trennung kann im Rahmen einer besonderen Vereinbarung eine einvernehmliche Lösung erfolgen um gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Rechtsanwältin Dr. Sandra Dörr informiert Sie insofern gerne über sinnvolle auf Sie zugeschnittene Gestaltungsmöglichkeiten sowie die hierfür anfallenden Kosten.

Umgangsrecht für gemeinsame Kinder

Beim Umgangsrecht empfehlen sich klare Absprachen um Missstimmung unter den Eltern, auch zu Lasten der Kinder, zu vermeiden. Hier ist es auch wichtig, nicht nur verlässliche Regelungen für den Alltag, sondern auch Feiertage, Ferien usw. zu treffen.

Unterhaltsanspruch

Wer die minderjährigen Kinder nicht betreut muss in der Regel Kindesunterhalt bezahlen. Der Unterhaltsanspruch richtet sich grundsätzlich nach der Düsseldorfer Tabelle.

Die Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle bemisst den Kindesunterhalt sowohl nach dem Alter des Kindes als auch nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und wird in regelmäßigen Abständen angepasst und abgeändert. Bei sehr guten Einkommensverhältnissen erfolgt eine konkrete Bedarfsberechnung unabhängig von der Düsseldorfer Tabelle. Bitte beachten Sie, dass das in der Düsseldorfer Tabelle genannte Einkommen grundsätzlich nicht dem Einkommen aus Ihrer Verdienstabrechnung entspricht! Dr. Sandra Dörr informiert Sie auf Wunsch gerne regelmäßig über Änderungen der Unterhaltsbeträge beim Kindesunterhalt. Selbstverständlich berechnen wir auch Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt sowie Unterhaltsansprüche der eigenen Eltern gegenüber ihren Kindern etc.

Rechte und Pflichten einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft

Da die außereheliche Lebensgemeinschaft als eheähnliche Lebensgemeinschaft im Gesetz nicht geregelt ist, ist es hier besonders sinnvoll, Verträge aufzusetzen. Beispielsweise bestehen gesetzlich keinerlei Erbansprüche und nur ein geringer Erbschaftssteuerfreibetrag. Auch bei Schenkungen, unentgeltlicher Mitarbeit oder gemeinsamen Konten oder Schulden sind Streitigkeiten nach der Trennung nur mit klaren Regelungen vermeidbar. Auch bei nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften können beispielsweise im Falle gemeinsamer Kinder Ansprüche auf Kindesunterhalt oder Betreuungsunterhalt, d. h. ein Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils, bestehen.

Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Lebenspartner

Für gleichgeschlechtliche Paare gelten in Grundzügen die gleichen Verfahrensregeln wie bei Eheleuten. Genauso müssen Fragen zum Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Hausrat und der Wohnungszuweisung geklärt werden. Nicht nur in Gerichtsverfahren, sondern auch bei Fragen der Eintragung der Lebenspartnerschaft sollte ein Fachanwalt für Familienrecht zu Rate gezogen werden.

Scheidungsverfahren

Ihr Anwalt kann eine Scheidung erst nach Ablauf des Trennungsjahres einreichen, wobei die Eheleute auch innerhalb der ehelichen Wohnung von „Tisch und Bett getrennt“ leben können. Mit der Scheidung wird in der Regel automatisch vom Familiengericht der Versorgungsausgleich durchgeführt, d. h. ein Ausgleich der Rentenanwartschaften der Eheleute. Über Ausnahmen vom Trennungsjahr und vom Rentenausgleich hiervon klärt Frau Rechtsanwältin Dr. Dörr Sie gerne auf.

Andere Folgesachen wie nachehelichen Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Zuweisung der Ehewohnung, Hausrat usw. können ggf. eine Scheidung verzögern.

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