Fachanwältin für Erbrecht Frau Dr. Dörr informiert im Folgenden zum Thema Reduzierung des Pflichtteils:Oft wird angefragt wie der Pflichtteil minimiert werden kann, z. B. für Kinder zu denen kein Kontakt mehr besteht. Dies ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durchaus möglich, es sind jedoch einige Fallstricke zu beachten. Sollte ein Kind enterbt und demnach pflichtteilsberechtigt sein, hat es einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei gesetzlicher Erbfolge wäre z. B. der Ehegatte des Erblassers Miterbe zu ½ und bei einem Kind dieses ebenfalls zu ½, sodass sich der Pflichtteilsanspruch des Kindes dann auf ¼ des Nachlasswerts beläuft. Das Kind kann übrigens in gleicher Höhe grundsätzlich auch Ausgleichsansprüche haben aufgrund von Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten getätigt hat, u. a. Pflichtteilsergänzungsansprüche. Es gibt jedoch bestimmte Möglichkeiten diese zu vermeiden und dennoch jemanden zu Lebzeiten zu bedenken. Sprechen Sie uns gerne hierauf an. Insbesondere beim Berliner Testament, das landläufig oft auch als „Erbeinsetzung aufs längste Leben“ bezeichnet wird, haben Kinder schon beim Tod des ersten Elternteils bereits Anspruch auf einen Pflichtteil. Die Entziehung des Pflichtteils ist nach deutschem Recht nur in Ausnahmefällen möglich und schwer durchsetzbar. Erfolgversprechende Pflichtteilsentziehungsgründe sollten immer im Einzelfall mit dem Fachanwalt besprochen werden. Gar keine Pflichtteilsansprüche bestehen, wenn das Kind mit einem Pflichtteilsverzicht einverstanden ist. Wir beraten Sie gerne zu den Formerfordernissen und den Unterschieden zum zusätzlichen Erbverzicht etc. Zur Verringerung von Pflichtteilsansprüchen des Kindes könnten auch die Änderungen der Familienverhältnisse in Erwägung gezogen werden. Hierfür müssen spezielle Voraussetzungen erfüllt sein. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, damit Sie selbst bestimmen, wo ihr Vermögen später einmal landet und welche Möglichkeiten Ihnen des Weiteren noch offenstehen. Wir bitten Sie zu beachten, dass es sich hier nur um allgemeine Informationen handelt, die keine Rechtsberatung im konkreten Fall ersetzen, weshalb keine Gewährleistung übernommen werden kann.
Noch im Aufbau
RechtsanwältinFachanwältin für FamilienrechtPromovierte Anwältin im Erbrecht