Dr. Sandra Dörr
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Enterbt – was tun?

Fachanwältin für Erbrecht Frau Dr. Dörr informiert Sie zum Thema Enterbung

Wann bin ich überhaupt enterbt? 

Wenn der Erblasser gesetzliche Erben von der Erbfolge ausschließt, sind diese enterbt, zum Beispiel durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Ein Mitspracherecht beim Nachlass gibt es für die Enterbten nicht. Beispielsweise werden bei einem Berliner Testament durch das Einsetzen des Ehepartners als Alleinerben automatisch die Kinder enterbt. Sie erben dann erst, wenn beide Elternteile verstorben sind.

Bekomme ich als Enterbter überhaupt noch etwas?

Wenn Sie enterbt sind, können Sie den Pflichtteil geltend machen, wenn Sie dazu berechtigt sind. Pflichtteilsberechtigt sind allerdings nur die Abkömmlinge des Erblassers und der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner, unter Umständen auch die Eltern.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils. Er wird in Geld ausgezahlt, es besteht deshalb kein Anspruch des Enterbten auf Gegenstände aus dem Nachlass. Der Pflichtteil kann dabei nur in Ausnahmefällen entzogen werden, z. B. bei Verbrechen des Pflichtteilsberechtigten.

Wie komme ich zu meinem Pflichtteil?

Sie müssen Ihren Pflichtteil selbst geltend machen, er wird nicht automatisch ausgezahlt. Der Erbe muss Ihnen Auskunft über den Bestand des Nachlasses zum Todeszeitpunkt des Verstorbenen erteilen und die Nachlasswerte ermitteln. Außerdem spielen auch Schenkungen des Erblassers an die Erben oder Dritte eine Rolle, so etwas kann unter Umständen zur Erbmasse hinzugezählt werden. Anschließend kann man die Höhe der Ansprüche des Enterbten berechnen. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Erben können Sie eine eidesstattliche Versicherung von ihm verlangen. Auch kann ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangt werden. Beachten sollte man noch die dreijährige Verjährungsfrist der Pflichtteilsansprüche.

Was tun, wenn der Erbe sich weigert?

Wenn der Erbe außergerichtlich keine Auskünfte erteilt oder keine Werte ermittelt oder den Pflichtteil nicht oder nicht ganz auszahlt, kann Klage erhoben werden. Wenn der Erbe dann vom Gericht verurteilt wird den beantragten Pflichtteil auszubezahlen, so muss er am Ende auch die Prozesskosten tragen.

Bitte beachten Sie, dass die allgemeinen Informationen des Rechtsanwalts nur der generellen Einführung dienen und keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall ersetzen können. Gerade in den vielschichtigen Bereichen Familien- und Erbrecht ist es von großer Wichtigkeit, jede Angelegenheit konkret zu betrachten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden. Bitte vereinbaren Sie für eine verbindliche Rechtsauskunft im Rahmen einer ausführlichen und umfassenden Beratung einen Termin mit Frau Dr. Dörr in der Kanzlei in Homburg im Saarland. In dringenden Eilfällen informieren Sie bitte das Sekretariat von Anwältin Dr. Dörr mit dem Hinweis auf Fristabläufe, damit wir einen vorgezogenen Besprechungstermin für Sie sicherstellen können. Die Rechtstipps und Inhalte dieser Website wurden aus aktuellen Quellen nach bestem Wissen zusammengestellt. Der Betreiber kann keine Haftung für die Aktualität der Informationen und Verbindlichkeit übernehmen.