Fachanwältin für Familienrecht Frau Dr. Dörr informiert Sie nachfolgend über die Adoption: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit man ein Kind adoptieren kann? Voraussetzung für eine Adoption ist die Kindeswohldienlichkeit. Es wird zwischend er Annahme Minderjähriger und der Adoption Volljähriger unterschieden. Grundsätzlich ist bei einer Minderjährigenadoption wichtig, dass ein Eltern-Kind-Verhältnis zu erwarten ist. Es sollte sich eine liebevolle, beständige Beziehung im neuen Umfeld entwickeln, wobei man auch von einer „sozialen Elternschaft“ spricht. Die Eignung der Annehmenden wird dabei anhand von zahlreichen Kriterien geprüft. Gibt es besondere Regelungen, je nachdem ob der annehmende Elternteil verheiratet ist?Ja, tatsächlich sind die Voraussetzungen hier unterschiedlich. Sind zwei Personen z.B. nicht verheiratet, so ist es ihnen nicht möglich ein Kind gemeinsam zu adoptieren, es kann aber auch eine Alleinadoption in Betracht kommen. Bei einer „Stiefkindadoption“ nimmt ein Stiefelternteil sein Stiefkind an. Durch die Annahme wird das angenommene Kind rechtlich wie ein leibliches behandelt. Eine erreichte Volljährigkeit des anzunehmenden Kindes wird „Erwachsenenadoption“ genannt. Hier können sich u. a. Unterschiede beim Familiennamen des Adoptivkindes nach erfolgreicher Annahme ergeben. Worin besteht der Unterschied zwischen einem Adoptiv- und einem Pflegekind? Die Adoptiveltern ersetzen die leiblichen Eltern und haben sämtliche Rechte und Pflichten. In einer Pflegefamilie bleiben die Pflegekinder die Kinder ihrer leiblichen Eltern. Dies ist zum Teil eine Übergangslösung beispielsweise zwischen Freigabe zur Adoption und tatsächlicher Vermittlung. Ist es möglich eine Adoption wieder rückgängig zu machen? Grundsätzlich besteht - bis auf wenige Ausnahmefälle - nicht die Möglichkeit eine Adoption wieder rückgängig zu machen. Auch nach Trennung bleibt die Stiefkindadoption z. B. weiterhin bestehen.
Noch im Aufbau
RechtsanwältinFachanwältin für FamilienrechtPromovierte Anwältin im Erbrecht