Fachanwältin für Familienrecht Frau Dr. Dörr informiert über häufige Irrtümer im Familienrecht10 IRRTÜMER IM FAMILIENRECHTFachanwältin für Familienrecht Dr. Sandra Dörr aus Homburg informiert über häufige Irrtümer im Familienrecht.1. Nach unserer Hochzeit gehört uns alles automatisch zusammenDas ist falsch. Ohne Ehevertrag gilt die sogenannte „Zugewinngemeinschaft“. Was ein Partner mit in die Ehe gebracht hat gehört ihm auch nach der Heirat alleine. Auch während der Ehe alleine angeschafftes, geerbtes oder geschenktes Vermögen bleibt Alleineigentum selbst im Falle der Scheidung, es wird unter Umständen aber im Zugewinnausgleich berücksichtigt. Nur wenn man während der Ehe gemeinsam Vermögen erworben hat gehört dies beiden.2. Ich hafte für die Schulden meines EhegattenNein. Schulden gehen mit der Ehe nicht einfach über. Man haftet grundsätzlich nur für das, was man auch selbst unterschrieben hat, also für gemeinsam aufgenommene Schulden.3. Einen Ehevertrag können wir nur vor der Ehe schließenDem ist nicht so. Eheverträge können auch nach der Heirat noch geschlossen werden. Zum Beispiel kann man vor der Scheidung einvernehmlich sämtliche Angelegenheiten wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrat, Umgangsrecht usw. regeln, um teure und langwierige Rechtsstreitigkeiten vor Gericht zu vermeiden.4. Unsere kurze Ehe können wir schnell annullieren lassenFalsch. Auch für kurze Ehen gilt, dass die Eheleute grundsätzlich mindestens ein Jahr getrennt sein müssen, um einen Scheidungsantrag stellen zu können. Man kann übrigens auch innerhalb der Ehewohnung getrennt leben. Die Möglichkeit die Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres aufzuheben, ist auf Ausnahmefälle beschränkt, z. B. wenn ein Ehepartner bereits verheiratet ist oder bei Zwangsehen.5. Bei einer Scheidung bekommt die Mutter das Sorgerecht für die KinderNein. Bei einer Scheidung wird keine Regelung über das Sorgerecht getroffen, es bleibt bei der gemeinsamen Sorge der Eltern. Möchte ein Elternteil das Sorgerecht oder einen Teilbereich hiervon - wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht - alleine, muss ein Antrag beim Familiengericht gestellt werden.6. Unterhalt kann ich auch noch rückwirkend verlangenDas geht nur, wenn derjenige, der Unterhalt zahlen soll, auch dazu aufgefordert wurde, z. B. vom Anwalt wegen der Erteilung von Auskünften über sein Einkommen und Vermögen angeschrieben wurde. Ansonsten kann man für vergangene Zeiträume keinen Unterhalt geltend machen, die sogenannte „Inverzugsetzung“ ist dringend erforderlich.7. Unterhalt kann nur drei Jahre verlangt werdenDas stimmt nicht unbedingt. Die Gerichte entscheiden immer im Einzelfall, wobei u. a. die Dauer der Ehe maßgeblich ist oder ob ehebedingte Nachteile vorliegen.8. Wenn ich einfach aufhöre zu arbeiten, muss ich keinen Unterhalt mehr zahlenIrrtum. Wer mutwillig seine Erwerbstätigkeit aufgibt bzw. sich arbeitslos meldet, muss trotzdem weiter Unterhalt zahlen. Das alte Einkommen wird einem „fiktiv“ hinzugerechnet, d. h. es wird so getan als verdiene man noch das gleiche.9. Wenn wir uns einig sind, können wir uns ohne Anwalt scheiden lassenFalsch. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung muss ein Anwalt den Ehescheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Der andere Ehegatte kann dann einfach zustimmen. Eine Scheidung ist deshalb nicht ohne Anwalt möglich.10. Die Eheleute müssen Scheidungspapiere unterschreibenNein. Sowas gibt es nur im Film.Bitte beachten Sie, dass diese allgemeinen Informationen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen können. Bitte wenden Sie sich zwecks Vereinbarung eines Termins für die Besprechung Ihrer Angelegenheit an Frau Dr. Dörr.
Noch im Aufbau
RechtsanwältinFachanwältin für FamilienrechtPromovierte Anwältin im Erbrecht