Dr. Sandra Dörr
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Nachehelicher Unterhalt

Fachanwältin für Familienrecht Frau Dr. Dörr informiert Sie nachfolgend über Wissenswertes bei Trennung, Scheidung etc.:

Ein Ehegatte muss nach der Scheidung wieder Unterhalt an den das gemeinsame Kind betreuenden Ehegatten zahlen, wenn dessen neue Beziehung beendet ist.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein einmal versagter Unterhaltsanspruch zwar nicht für immer wegfallen muss, ein Wiederaufleben des Unterhaltsanspruches nach Beendigung der neuen eheähnlichen Lebensgemeinschaft jedoch den Ausnahmefall darstellt (BGH vom 13.7.2011, AZ.: XII ZR 84/09).

Hintergrund dessen ist, dass jeder Ehegatte nach der Scheidung grundsätzlich eigenverantwortlich für seinen Unterhalt zu sorgen hat, was durch die Unterhaltsreform 2008 noch verstärkt betont wurde.

Wenn trotzdem nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist, kann dieser jedoch entfallen oder sich reduzieren, sobald der unterhaltsberechtigte Ex-Ehegatte eine eheähnliche Lebensgemeinschaft unterhält. Für eine derart verfestigte Beziehung von ca. 2 – 3 Jahren ist das Zusammenleben mit dem neuen Partner nicht zwingend Voraussetzung. Anhaltspunkte hierfür sind das eheähnliche Auftreten des Paares in der Öffentlichkeit, beispielsweise regelmäßige Urlaube oder gemeinsame Familienfeiern, oder gemeinsame Investitionen. Das Einkommen des neuen Partners ist dabei unerheblich.

Der einmal weggefallene Unterhaltsanspruch kann jedoch im Interesse gemeinsamer Kinder wieder aufleben, wenn die Beziehung beendet ist. Die Gerichte müssen im konkreten Fall jedoch genau abwägen, ob dies dem Unterhaltspflichtigen zumutbar ist. Denn ein Ex-Ehegatte, der eine neue Beziehung beginnt, kann nicht notwendigerweise nacheheliche Solidarität in Form von Unterhaltszahlungen vom geschiedenen Ehegatten verlangen. Wenn der Ex-Ehegatte aber wegen Betreuung eines Kindes Unterhalt beansprucht, kann dies dem Unterhaltspflichtigen grundsätzlich zumutbar sein wegen des schutzwürdigen Interesses des gemeinsamen Kindes.

Bitte beachten Sie, dass die allgemeinen Informationen des Rechtsanwalts nur der generellen Einführung dienen und keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall ersetzen können. Gerade in den vielschichtigen Bereichen Familien- und Erbrecht ist es von großer Wichtigkeit, jede Angelegenheit konkret zu betrachten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden. Bitte vereinbaren Sie für eine verbindliche Rechtsauskunft im Rahmen einer ausführlichen und umfassenden Beratung einen Termin mit Frau Dr. Dörr in der Kanzlei in Homburg im Saarland. In dringenden Eilfällen informieren Sie bitte das Sekretariat von Anwältin Dr. Dörr mit dem Hinweis auf Fristabläufe, damit wir einen vorgezogenen Besprechungstermin für Sie sicherstellen können. Die Rechtstipps und Inhalte dieser Website wurden aus aktuellen Quellen nach bestem Wissen zusammengestellt. Der Betreiber kann keine Haftung für die Aktualität der Informationen und Verbindlichkeit übernehmen.