Dr. Sandra Dörr
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Klarheit über die Kosten ist wichtig!
Frau Dr. Dörr ist im Familienrecht und Erbrecht für Sie tätig. Anhand ihres Fachanwalts und ihrer Promotion in diesen Bereichen sowie durch ständige Fortbildung können Sie darauf vertrauen, in Ihrem Anliegen kompetent beraten zu werden.
Sie werden von Frau Rechtsanwältin Dr. Dörr im Vorfeld der Rechtsberatung ausführlich über das Entstehen von Gebühren und Honoraren, deren Höhe sowie Zusammensetzung aufgeklärt. Auch in laufenden Verfahren und wenn Sie von einem anderen Anwalt zu Frau Dr. Dörr wechseln möchten, wird Ihnen gerne umfassend erläutert, welche Kosten hierdurch entstehen.
Abschließend noch einige Tipps und Informationen zu den Kosten von Rechtsanwälten:
Kosten Anwalt
Anwaltskosten sind für viele Tätigkeiten gesetzlich geregelt und bestimmen sich dann grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für die Anwaltskosten ist in der Regel der Gegenstandswert maßgeblich, d. h. der Wert der Sache, um die gestritten wird oder das wirtschaftliche Interesse. Das bedeutet für Sie: geringer Streitwert, geringe Kosten, höherer Streitwert, höhere Kosten.
Unterschieden wird hierfür auch, ob der Rechtsanwalt Sie nur berät oder Sie vom Anwalt auch außergerichtlich oder gerichtlich vertreten werden.
Frau Dr. Dörr vereinbart mit Ihnen auch Vergütungen nach Zeitaufwand. Diese kommen unter anderem dann in Betracht, wenn der Gegenstandswert schwer bestimmbar ist oder trotz großen Arbeitsaufwandes gering angesetzt wird.
Rechtschutzversicherung
Verfügen Sie über eine Rechtschutzversicherung, so übernimmt diese in Rechtschutzfällen häufig die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch für Sie z. B.
- im Falle einer Trennung / Scheidung / wesentlichen Veränderung der Verhältnisse betreffend Unterhalt etc.
- im Erbfall
- viele Rechtschutzversicherer mittlerweile auch zur Erstellung einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- und in vielen weiteren Fällen, bitte sprechen Sie Frau Dr. Dörr auf Ihre Rechtschutzversicherung an.
Sollten Sie mit Ihrer Rechtschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, so ist der Selbstbehalt von Ihnen zuzuzahlen. In der Regel sind dadurch die Beiträge zu den Rechtschutzversicherungsverträgen jedoch günstiger. Bitte prüfen Sie Ihren Rechtsschutzversicherungsvertrag bzw. sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsfachmann wegen der Kostenübernahme.