Dr. Sandra Dörr
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Erbvertrag und Testament – was man bei Scheidung wissen muss

Fachanwältin für Erbrecht, Dr. Sandra Dörr, gibt wichtige Tipps, was erbrechtlich bei einer Scheidung zu beachten ist.

Was muss ich nach einer Scheidung erbrechtlich beachten?

Häufig wird vergessen, neben den familienrechtlichen Problemen im Rahmen einer Scheidung die Erbrechtslage prüfen zu lassen. Denn z. B. Erbverträge werden mit einer Scheidung nicht immer automatisch unwirksam. Dies kann dann zum Teil die ungewollte Folge haben, dass der geschiedene Ehegatte ggf. noch erbt.

Welche Konstellationen sind hier zu unterscheiden?

Das Erbrecht nach einer Scheidung hängt zunächst von der Erbfolge ab: Gilt die gesetzliche Erbfolge oder haben sich die geschiedenen Ehegatten in Einzeltestamenten gegenseitig bedacht, in gemeinschaftlichen Testamenten oder einem Erbvertrag und wurde dieser Erbvertrag im Zusammenhang mit der Ehe geschlossen oder evtl. Jahre zuvor.

Was sagt das Gesetz zur Wirksamkeit von Testamenten und Erbverträgen nach Scheidung?

Es gibt eine gesetzliche Regelung, wonach eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, unwirksam ist, wenn die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. Dies gilt allerdings nicht, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser die letztwillige Verfügung auch für den Fall der Scheidung treffen wollte. Gerade wegen Letzterem muss der Wortlaut von Testamenten und Erbverträgen genau geprüft werden.

Eine Besonderheit gilt bei Erbverträgen, die lange vor der Heirat geschlossen wurden, wenn später geheiratet wird und dann irgendwann die Scheidung erfolgt. In diesem Falle kann es sein, dass Erbverträge auch nach der Scheidung wirksam bleiben und der geschiedene Ehegatte z. B. Alleinerbe wird.

Deshalb ist es erforderlich, Testamente und Erbverträge von einem Fachanwalt für Erbrecht nach der Scheidung direkt überprüfen zu lassen, ob diese tatsächlich unwirksam geworden sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass das eigene Vermögen auch tatsächlich demjenigen zukommt, den man bedenken möchte.

Bitte beachten Sie, dass die allgemeinen Informationen des Rechtsanwalts nur der generellen Einführung dienen und keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall ersetzen können. Gerade in den vielschichtigen Bereichen Familien- und Erbrecht ist es von großer Wichtigkeit, jede Angelegenheit konkret zu betrachten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden. Bitte vereinbaren Sie für eine verbindliche Rechtsauskunft im Rahmen einer ausführlichen und umfassenden Beratung einen Termin mit Frau Dr. Dörr in der Kanzlei in Homburg im Saarland. In dringenden Eilfällen informieren Sie bitte das Sekretariat von Anwältin Dr. Dörr mit dem Hinweis auf Fristabläufe, damit wir einen vorgezogenen Besprechungstermin für Sie sicherstellen können. Die Rechtstipps und Inhalte dieser Website wurden aus aktuellen Quellen nach bestem Wissen zusammengestellt. Der Betreiber kann keine Haftung für die Aktualität der Informationen und Verbindlichkeit übernehmen.