Dr. Sandra Dörr
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

TOP ANWALT 2026 IM ERBRECHT

Rechtsanwältin Dr. Dörr wurde vom Frankfurter Allgemeine Zeitung Institut für hervorragende Leistungen im Erbrecht als TOP Anwalt 2026 ausgezeichnet auf Basis von Mandantenbewertungen und Kollegenempfehlungen. 

Das F.A.Z. Institut und QuantiQuest am 17.09.2025 hierzu: „Die Studie TOP Anwälte & Wirtschaftskanzleien 2026 macht juristische Exzellenz sichtbar und bietet eine verlässliche Orientierung bei der Wahl des passenden Anwalts. Grundlage der Studie ist ein mehrstufiges Untersuchungsverfahren, das Mandantenurteile und Empfehlungen von Fachkollegen berücksichtigt.“ Zu der Auszeichnung in der Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Sie profitieren als Mandant in der Beratung von einem der führenden Experten für Familienrecht und Erbrecht. Frau Dr. Dörr ist u. a. spezialisiert auf die Gestaltung von Verträgen zur Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation sowie von Testamenten und Eheverträgen.

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Presseberichte & Interviews in führenden Medien

Neben dieser Auszeichnung wird Rechtsanwältin Dr. Dörr als Experte in führenden Medien wie u. a. der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) und der Welt am Sonntag zitiert. Das Zusammenspiel aus hoher Fachkompetenz, langjähriger praktischer Erfahrung und dem besonderen Vertrauen, das Mandanten und Kollegen ihr entgegenbringen macht Dr. Sandra Dörr zu einem der renommiertesten Anwälte im Familienrecht und Erbrecht in Deutschland.

In der Presse erscheinen dabei Tipps der Fachanwältin in Berichten und Interviews zu familienrechtlichen und erbrechtlichen Themen.

So wurde Frau Dr. Dörr von der F.A.Z., Wirtschaftsredakteurin Ilka Kopplin, befragt zum Thema ‚Unverheiratet zusammenleben: Was Paare wissen müssen‘, insbesondere was Nichtverheiratete im Partnerschaftsvertrag und Erbvertrag nicht vergessen dürfen. Sie erläutert die rechtlichen Fallstricke und gibt praktische Tipps für unverheiratete Paare, um Konflikte zu vermeiden. Der Artikel wurde in der F.A.Z. am 01.09.2025 veröffentlicht und ist hier digital abrufbar.

Die Welt am Sonntag interviewte Frau Dr. Dörr für einen Beitrag der Wirtschaftsredaktion betreffend ‚Die größten Irrtümer beim Vererben‘ am 08.04.2024 durch Thomas Heuzeroth, z. B. was beachtet werden muss bei Testament, Kindern, Enterbung, Schulden, Steuern und Pflichtteil. Der Bericht kann hier eingesehen werden.

Rechtsanwältin Dr. Sandra Dörr war zudem u. a. bereits in gerichtlichen Sendungen von Sat.1 sowie Ausstrahlungen zu Rechtsbeiträgen im SWR und SR zu sehen.

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