Dr. Sandra Dörr
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Auszeichnung als Top Anwalt 2026 im Erbrecht
Rechtsanwältin Dr. Dörr wurde vom Frankfurter Allgemeine Zeitung Institut für hervorragende Leistungen im Erbrecht als TOP Anwalt 2026 ausgezeichnet auf Basis von Mandantenbewertungen und Kollegenempfehlungen.
Das F.A.Z. Institut und QuantiQuest hierzu: „Die Studie TOP Anwälte & Wirtschaftskanzleien 2026 macht juristische Exzellenz sichtbar und bietet eine verlässliche Orientierung bei der Wahl des passenden Anwalts. Grundlage der Studie ist ein mehrstufiges Untersuchungsverfahren, das Mandantenurteile und Empfehlungen von Fachkollegen berücksichtigt.“ Zum Bericht in der Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Sie profitieren als Mandant in der Beratung von einem der führenden Experten für Familienrecht und Erbrecht. Frau Dr. Dörr ist u. a. spezialisiert auf die Gestaltung von Verträgen zur Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation sowie von Testamenten und Eheverträgen.
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Presseberichte & Interviews in führenden Medien
Neben dieser Auszeichnung wird Rechtsanwältin Dr. Dörr als Experte in führenden Medien wie u. a. der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) und der Welt am Sonntag zitiert. Das Zusammenspiel aus hoher Fachkompetenz, langjähriger praktischer Erfahrung und dem besonderen Vertrauen, das Mandanten und Kollegen ihr entgegenbringen, macht Dr. Sandra Dörr zu einem der renommiertesten Anwälte im Familienrecht und Erbrecht in Deutschland.
In der Presse erscheinen dabei Tipps der Fachanwältin in Berichten und Interviews zu familienrechtlichen und erbrechtlichen Themen.
F.A.Z. zum Schenken und Vererben
Im Rahmen eines Pressebeitrags der F.A.Z. zur Erbschaftsteuer und Vermögensübertragung ordnet Frau Dr. Sandra Dörr als Fachanwältin die aktuellen Entwicklungen im Erbrecht sowie bei Schenkungen rechtlich ein. Der Fachartikel über Erben und Verschenken greift die Möglichkeiten zur steueroptimierten Nachlassplanung auf und was vor der Reform der Erbschaftsteuer noch getan werden kann, um Vermögen wie Immobilien, Wertpapierdepots o. ä. auf Kinder oder Ehegatten zu übertragen. Der Fachbericht „Jetzt noch richtig verschenken und vererben“ von Ilka Kopplin erschien in der F.A.Z. am 19.03.2026 und steht online zur Einsicht bereit.
F.A.Z. zu Tipps für Unverheiratete
Frau Dr. Dörr wurde zudem von der F.A.Z. befragt zum Thema „Unverheiratet zusammenleben: Was Paare wissen müssen“, insbesondere was Nichtverheiratete im Partnerschaftsvertrag und Erbvertrag nicht vergessen dürfen. Sie erläutert die rechtlichen Fallstricke und gibt praktische Tipps für unverheiratete Paare, um Konflikte zu vermeiden. Der Artikel von Wirtschaftsredakteurin Ilka Kopplin wurde in der F.A.Z. am 01.09.2025 veröffentlicht und ist hier digital abrufbar.
Welt am Sonntag zu größten Irrtümern beim Vererben
Die Welt am Sonntag interviewte Frau Dr. Dörr ferner für einen Beitrag der Wirtschaftsredaktion betreffend „Die größten Irrtümer beim Vererben“ am 08.04.2024 durch Thomas Heuzeroth, z. B. was beachtet werden muss bei Testament, Kindern, Enterbung, Schulden, Steuern und Pflichtteil. Der Bericht kann hier eingesehen werden.
Rechtsanwältin Dr. Sandra Dörr war zudem u. a. bereits in gerichtlichen Sendungen von Sat.1 sowie Ausstrahlungen zu Rechtsbeiträgen im SWR und SR zu sehen.
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Kontakt & Beratungsgespräch vereinbaren
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