Dr. Sandra Dörr
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Digitaler Nachlass
Fachanwältin für Erbrecht Frau Dr. Dörr informiert Sie zum digitalen Nachlass
WARUM MAN SICH UM DEN DIGITALEN NACHLASS KÜMMERN SOLLTE
Was versteht man unter digitalem Nachlass?
Heutzutage haben viele Lebensbereiche Berührung mit dem Internet. Menschen lernen sich im Internet kennen, kommunizieren über digitale Dienste, führen online ihre Bankgeschäfte und Versicherungen, legen ihre Fotos in Cloud-Diensten ab und kaufen sich online die neusten Hollywoodblockbuster und Serien. Im Todesfall werden also nicht nur analoge Bankkonten, Gegenstände oder Häuser hinterlassen, sondern auch zahlreiche digitale Daten. Hierunter fallen beispielsweise Benutzerkonten bei E-Mail-Diensten, sozialen Netzwerken, Cloud-Services wie bei Foto- und Heimvideobibliotheken, Ebook Anbietern usw. Auch Rechnungen werden zum Teil nur noch an Onlinepostfächer zugestellt oder der Verstorbene hat Guthaben bei Internetzahlungsdiensten wie Paypal. Es müssen also auch online laufende Geschäfte abgewickelt werden.
Wie wird der digitale Nachlass geregelt?
Noch nicht einmal 10 % der Internetnutzer haben den digitalen Nachlass geregelt oder erkannt, dass es hier Regelungsbedarf geben kann.
Kostenpflichtige Verträge können online weiterlaufen und trauernde Hinterbliebene müssen sich dann mit der Recherche nach den Daten und Kennwörtern zeitintensiv beschäftigen.
Bei einigen Anbietern sozialer Netzwerke erlöschen Konten mit dem Tod des Erblassers, bei anderen gehen sie auf die Erben über oder der Account wird in einen Gedenkmodus versetzt. Teilweise genügt den Anbietern eine Sterbeurkunde, andere wiederum verlangen einen Erbschein.
Mit dem Tod geht dabei grundsätzlich sämtliches Vermögen auf die Erben über. Ob auch Zugriff auf die höchstpersönlichen Daten wie Nutzerkonten gefordert werden kann, wenn der Anbieter dies verweigert, ist strittig.
Wer regelt den digitalen Nachlass?
Der oder die Erben, die oft leider gar keinen Überblick haben über die Daten im Netz. Es gibt mittlerweile auch Unternehmen die darauf spezialisiert sind zu recherchieren, wo der Verstorbene Benutzerkonten hatte. Man muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass damit ein sehr weitreichender Einblick in die Privatsphäre verbunden ist.
Empfehlung
Auch wenn es ein unangenehmes Thema ist: Schon zu Lebzeiten den digitalen Nachlass zu regeln, sei es durch Testament oder auch für den Fall der Geschäftsunfähigkeit per Vorsorgevollmacht. Empfehlenswert ist es auch eine Liste anzufertigen, welche Onlinedienste man nutzt nebst Passwörtern und was damit geschehen soll, z. B. dass ein Account gelöscht werden soll oder auf welche Daten die Erben zugreifen dürfen. Eine Vertrauensperson kann damit beauftragt werden, sich um die Umsetzung zu kümmern. Man sollte alles an einem sicheren Ort hinterlegen, beispielsweise mit dem Testament, und an die laufende Aktualisierung denken.
So kann jeder erreichen, dass die Abwicklung seiner digitalen Hinterlassenschaft den eigenen Vorstellungen entspricht und es auch den Erben erleichtert wird. Wir erläutern Ihnen gerne worauf Sie hierbei achten müssen.
Bitte beachten Sie, dass die allgemeinen Informationen des Rechtsanwalts nur der generellen Einführung dienen und keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall ersetzen können. Gerade in den vielschichtigen Bereichen Familien- und Erbrecht ist es von großer Wichtigkeit, jede Angelegenheit konkret zu betrachten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden. Bitte vereinbaren Sie für eine verbindliche Rechtsauskunft im Rahmen einer ausführlichen und umfassenden Beratung einen Termin mit Frau Dr. Dörr in der Kanzlei in Homburg im Saarland. In dringenden Eilfällen informieren Sie bitte das Sekretariat von Anwältin Dr. Dörr mit dem Hinweis auf Fristabläufe, damit wir einen vorgezogenen Besprechungstermin für Sie sicherstellen können. Die Rechtstipps und Inhalte dieser Website wurden aus aktuellen Quellen nach bestem Wissen zusammengestellt. Der Betreiber kann keine Haftung für die Aktualität der Informationen und Verbindlichkeit übernehmen.