Dr. Sandra Dörr
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Was tun im Erbfall?
Als Fachanwältin für Erbrecht gibt Ihnen Frau Dr. Dörr hier wichtige Tipps für den Erbfall:
Verstirbt jemand müssen neben der Trauer auch verschiedene Rechtsfragen geklärt werden.
Wer erbt überhaupt?
Gibt es kein Testament oder Erbvertrag, gilt die gesetzliche Erbfolge. Nähere Verwandte schließen dabei entferntere Verwandte von der Erbfolge aus. Dabei erben also Kinder vor Enkeln, und die vor Eltern und Geschwistern und diese erben wiederum vor den Großeltern und Tanten bzw. Onkeln.
Was viele nicht wissen: mit den Schwiegereltern oder mit Schwägerin und Schwager ist man nicht verwandt, ebenso wenig mit dem Ehegatten. Für letzteren gilt aber das Ehegattenerbrecht. Der überlebende Ehegatte erbt grundsätzlich neben Kindern ¼ und beim Regelfall der ehelichen Zugewinngemeinschaft sogar ½. Der geschiedene Ehegatte erbt dagegen nichts.
Ist ein Testament vorhanden, so muss dies unbedingt beim Nachlassgericht abgegeben werden, andernfalls macht man sich strafbar.
Was muss ich tun, wenn ich als Erbe in Betracht komme?
Ehegatte und Verwandte müssen nachweisen, dass sie gesetzliche Erben geworden sind durch Vorlage von Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Stammbuch etc. Zuständig ist dabei das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.
Bei Testamenten erhalten Erben grundsätzlich vom Nachlassgericht eine Kopie hiervon.
Ein Erbschein ist der Nachweis, wer Erbe geworden ist, quasi ein Personalausweis des Erben. Er wird auf Antrag kostenpflichtig beim Nachlassgericht erteilt. Wer als Erbe im Erbschein steht, kann über den Nachlass verfügen, beispielsweise bei Immobilien das Grundbuch umschreiben lassen oder Bankgeschäfte tätigen. In bestimmten Fällen ist ein Erbschein nicht notwendig, z. B. wenn ein notarielles Testament vorliegt. Gibt es mehrere Erben bilden diese übrigens eine Erbengemeinschaft und können nur zusammen über den Nachlass entscheiden. Sind sich die Erben nicht einig, kann das Erbe nur zwangsweise auseinandergesetzt werden.
Was ist zu tun, wenn ich enterbt bin?
Wenn ich enterbt bin, kann ich unter Umständen Pflichtteilsansprüche geltend machen. Pflichtteilsberechtigt sind aber nur der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner und die Abkömmlinge des Erblassers. Nur wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind, haben auch die Eltern des Erblassers Pflichtteilsansprüche, nicht aber die Geschwister usw. Der Pflichtteil ist übrigens ein Anspruch auf Geld und zwar auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Aus was besteht das Erbe?
Der Erbe bekommt immer den gesamten Nachlass, d. h. das ganze Vermögen, aber auch alle Schulden. Man sollte dabei wissen, dass man auch mit seinem eigenen Privatvermögen für die Nachlassschulden haftet.
Was ist zu tun, wenn der Nachlass überschuldet ist?
Wenn die Möglichkeit besteht, dass die Schulden des Verstorbenen dessen Vermögen übersteigen, sollte man eine Ausschlagung der Erbschaft in Betracht ziehen. Für die Ausschlagung gilt eine 6-wöchige Frist, wobei sie in der Regel ab dem Zeitpunkt beginnt, in dem man weiß, dass man Erbe geworden ist. Nach der Ausschlagung rückt automatisch der nächste Erbe laut Testament oder gesetzlicher Erbfolge nach. Auch dieser hat dann wiederum die Möglichkeit die Erbschaft auszuschlagen. Lässt man die Frist verstreichen ist man ohne weiteres Zutun Erbe. Sowohl die Annahme der Erbschaft als auch die Ausschlagung sind anfechtbar.
Es gibt aber auch Möglichkeiten, statt der Ausschlagung seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken.
Wie ist das mit der Erbschaftssteuer?
Im Todesfall wird das Finanzamt in der Regel vom Nachlassgericht und den Banken informiert. Das Finanzamt fordert dann die Erbschaftssteuer. Aber es gibt für die Erben auch Freibeträge. Hier gilt: Je enger die Verwandtschaft, desto geringer die Steuer. Ein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner erbt dabei 500.000 € steuerfrei, Kinder 400.000 €, Unverheiratete, Geschwister oder Bekannte jedoch nur 20.000 €. Alles darüber Hinausgehende muss versteuert werden.
Wenn man sich auf dem schwierigen Gebiet des Erbrechts unsicher ist oder es zu Streitigkeiten kommt, sollte man anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie, dass die allgemeinen Informationen des Rechtsanwalts nur der generellen Einführung dienen und keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall ersetzen können. Gerade in den vielschichtigen Bereichen Familien- und Erbrecht ist es von großer Wichtigkeit, jede Angelegenheit konkret zu betrachten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden. Bitte vereinbaren Sie für eine verbindliche Rechtsauskunft im Rahmen einer ausführlichen und umfassenden Beratung einen Termin mit Frau Dr. Dörr in der Kanzlei in Homburg im Saarland. In dringenden Eilfällen informieren Sie bitte das Sekretariat von Anwältin Dr. Dörr mit dem Hinweis auf Fristabläufe, damit wir einen vorgezogenen Besprechungstermin für Sie sicherstellen können. Die Rechtstipps und Inhalte dieser Website wurden aus aktuellen Quellen nach bestem Wissen zusammengestellt. Der Betreiber kann keine Haftung für die Aktualität der Informationen und Verbindlichkeit übernehmen.