Dr. Sandra Dörr
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Haustiere im Erbrecht

Fachanwältin für Erbrecht Frau Dr. Dörr informiert Sie zum Thema Haustiere im Erbrecht

Kann ich mein Haustier als Erbe einsetzen?

Tiere können in Deutschland nicht erben. Testamente, in denen Tiere als Erben eingesetzt wurden, sind deshalb unwirksam. Es tritt dann die gesetzliche Erbfolge ein. Es erscheint befremdlich, aber für Tiere werden die für Sachen geltenden Vorschriften angewandt. Es gibt jedoch trotzdem verschiedene Möglichkeiten ein Haustier, das für den Besitzer ja einen hohen Stellenwert hat, lebenslang versorgt zu wissen.

Was passiert mit meinem Tier, wenn ich sterbe, wer kümmert sich darum?

Haustiere fallen ebenso wie alles andere, was dem Erblasser gehörte, in den Nachlass, d. h. gehen also an den oder die Erben. Es besteht allerdings die Gefahr, dass ohne Testament Personen gesetzliche Erben werden, die gar kein Interesse an dem Tier haben und es verkaufen oder der treue Gefährte auf einmal im Tierheim abgeben wird.

Wie kann ich Vorsorge treffen?

Das Tier sollte auf jeden Fall abgesichert sein. Man kann zum Beispiel eine Vertrauensperson als Erbe einsetzen, die sich dann um das Tier kümmern soll. Man sollte unbedingt mit der Vertrauensperson vorher abstimmen, ob diese hierzu bereit ist. Außerdem sollte sichergestellt sein, dass ein Geldbetrag vorhanden ist, der die Versorgung des Tieres ausreichend gewährleistet und noch genügend Mittel da sind um evtl. einen Pflichtteil und die Erbschaftssteuer zu zahlen. Man kann hier auch detailliert festlegen, wie das Tier genau versorgt werden soll. Ähnlich war dies auch bei Rudolph Moshammer, dessen Chauffeur mit dem Yorkshireterrier Daisy bis zu deren Tod laut Vermächtnis in der Nachlassvilla leben konnte. Beachtet werden muss aber unbedingt, dass für Testamente bestimmte Formvorschriften gelten, unter anderem die handschriftliche Abfassung usw. Leider weisen viele privat aufgesetzte Testamente formale Fehler auf oder sind inhaltlich missverständlich. Jeder Tierhalter sollte für den Fall, dass er sich nicht mehr um sein Tier kümmern kann, frühzeitig eine Regelung über dessen Verbleib treffen.