Dr. Sandra Dörr
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Vorsorgeregelungen: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung, Testament
Fachanwältin für Erbrecht Frau Dr. Dörr informiert Sie zum Thema Vorsorgeregelungen: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung, Testament
Für was sollte man Vorsorge treffen?
Auch wenn man sich nur ungern damit beschäftigt was passiert, wenn man wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr selbst entscheiden kann, sollte man dennoch die eigenen Wünsche niederschreiben. Ansonsten entscheiden nämlich andere darüber und das führt nicht selten zu unerwünschten Ergebnissen. Vorsorgen kann man z. B. durch eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht, ein Testament oder eine Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder.
Was ist eine Sorgerechtsverfügung?
Wenn beide Elternteile z. B. schwer erkranken oder bei einem Unfall versterben, stellt sich die Frage, wer sich um die minderjährigen Kinder kümmert. In Deutschland leben ca. 800.000 Kinder, die einen oder beide Elternteile verloren haben, deshalb sollte man hier durchaus das eigene Kind absichern. Wenn ein Elternteil verstirbt und man das Sorgerecht für das Kind gemeinsam ausgeübt hat, bleibt das Sorgerecht beim anderen Elternteil, auch wenn die Eltern nicht verheiratet oder getrennt gewesen sind. Wenn der alleinsorgeberechtigte Elternteil stirbt oder beide Eltern, bekommen Verwandte oder Paten aber nicht automatisch das Sorgerecht, auch nicht wenn das Kind mit einem Stiefelternteil in einer Familie gelebt hat. Was viele nicht wissen: Taufpaten haben nur eine kirchliche Funktion, die jedoch rechtlich nicht bindend ist. Legen die Eltern hingegen durch eine Sorgerechtsverfügung fest, wer die Vormundschaft für ihr Kind bei ihrem Tod übernehmen soll, kann vermieden werden, dass die Vormundschaft vom Gericht an eine nicht erwünschte Person übertragen wird. Am besten man bespricht zuvor mit der Person, die man als Vormund bestimmen möchte, ob sie diese verantwortungsvolle Aufgabe auch tatsächlich übernehmen will. Beachten sollte man aber, dass die formalen Vorgaben eingehalten werden müssen, die auch bei der Erstellung eines Testaments erforderlich sind, u. a. alles handschriftlich schreiben und unterschreiben.
Wer sollte ein Testament machen?
Einfach jeder, der nicht möchte, dass der Gesetzgeber entscheidet, was mit dem eigenen Vermögen passiert. Viele kinderlose Ehepaare wissen z. B. nicht, dass ohne das Vorliegen einer Verfügung von Todes wegen die eigenen Eltern ebenfalls erbberechtigt sind und mit dem überlebenden Ehepartner dann in einer Erbengemeinschaft stehen. Insbesondere in Patchwork-Familien oder für jeden, der für die Verteilung seines Nachlasses andere Wünsche hat als die gesetzliche Erbfolge vorsieht, sollte dringend seinen letzten Willen festlegen.
Was ist eine Patientenverfügung?
Mit der Patientenverfügung bestimmt man, wer über ärztliche Behandlungen entscheiden soll, wenn man selbst entscheidungsunfähig ist und den eigenen Willen nicht mehr äußern kann, z. B. wenn man im Koma liegt. Für den Arzt ist dann der Patientenwille maßgeblich. Man kann damit festlegen, ob und wie man ärztlich behandelt werden möchte. Auch wenn es nicht einfach ist, sich mit solchen Fragen zu beschäftigen, halte ich es für ratsam, da dies erhebliche Konsequenzen für das eigene Weiterleben haben und man so auch selbstbestimmt die Verantwortung für die Folgen übernehmen kann.
Eine Patientenverfügung muss übrigens nicht bei einem Notar beurkundet werden. Beachten sollte man aber, dass der Bundesgerichtshof in einer neueren Entscheidung strengere Anforderungen an eine Patientenverfügung stellt, sodass viele im Internet kursierende Muster unwirksam sind.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht lege ich fest, wer dann, wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann, alles für mich regeln soll, z. B. die finanziellen Belange, Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen, Wohnungsangelegenheiten usw. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass der Ehegatte oder die Kinder in diesem Falle dann die Entscheidungen treffen können. Diese müssen nämlich erst durch eine Vorsorgevollmacht als Bevollmächtigte benannt werden. Eine Vorsorgevollmacht ersetzt grundsätzlich auch die Bestellung eines Betreuers durch ein Gericht, wodurch sich Kosten sparen und auch vermeiden lässt, dass eine unerwünschte Person eingesetzt wird. Man sollte bei der Vorsorgevollmacht eine Person einsetzen, die wichtige Entscheidungen für einen treffen kann und der man vollständig vertraut.
Bei Fragen ist ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt für Erbrecht anzuraten. Hier bekommen Sie auch auf Ihre Person individuell zugeschnittene, rechtssichere Entwürfe.
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