Dr. Sandra Dörr
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Patientenverfügung

Als Fachanwältin für Erbrecht gibt Ihnen Frau Dr. Dörr hier wichtige Tipps u. a. zur Erstellung einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung:

Was versteht man darunter?

Ich sorge mit diesen Regelungen für den Fall vor, dass ich nicht mehr selbst entscheiden kann. Mit einer Vorsorgevollmacht regele ich, dass ein anderer für mich handeln darf und zwar in von mir festgelegten Bereichen wie z. B. täglichen Rechtsgeschäften, bei Behörden, Ärzten, Banken, Versicherungen, Pflegeheim, Vermietern usw.

In einer Patientenverfügung kann ich festlegen, welche medizinischen Behandlungen ich möchte, beispielsweise ob ich lebenserhaltende Maßnahmen will oder ablehne.

Mit einer Betreuungsverfügung nehme ich Einfluss auf die Auswahl meines Betreuers, wenn man niemanden hat, der für eine Vorsorgevollmacht in Frage kommt oder eine Betreuungsperson festlegen will. Betreuer werden vom Gericht eingesetzt und kontrolliert, anders als Bevollmächtigte.

Wann brauche ich eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?

Auch wenn es sich um ein unangenehmes Thema handelt, jeder kann jederzeit davon betroffen sein. Nicht nur im Falle eines Unfalls wie beispielsweise bei Michael Schumacher, sondern auch im Falle von Schlaganfall, Demenz und anderen Erkrankungen.

Was viele nicht wissen: selbst die Familie kann nicht automatisch für einen entscheiden!

Deshalb sind Vorsorgeregelungen nicht nur für ältere Menschen und Erkrankte wichtig, auch für junge Leute, Familien, unverheiratete Paare und gute Freunde. Im Falle eines Unfalls ist dann z. B. sichergestellt, dass der Bevollmächtigte im Krankenhaus Informationen über den Gesundheitszustand bekommt und mitentscheiden darf oder dass weiterhin alle Rechnungen gezahlt werden können. Familie und Freunde werden durch die Klarheit der Regelung entlastet und der Vollmachtgeber hat die Sicherheit, dass seine Wünsche auch umgesetzt werden. Besonders wichtig ist die Vorsorgevollmacht, die durch die Patientenverfügung aber noch ergänzt werden sollte. Wer nicht möchte, dass mangels Vorsorgeregelung der Staat einspringt, sollte unbedingt handeln! Ein Gericht legt nämlich selbst einen Betreuer fest, wenn man nicht mehr ansprechbar ist oder nicht mehr selbst für sich sorgen kann.

Kann ich so etwas selbst aufsetzen?

Eine Vorsorgeregelung kann ich selbst aufsetzen, wichtig sind aber Unterschrift, Datum und Ort. Wenn mein Bevollmächtigter laut Vorsorgevollmacht auch Grundstücke verkaufen darf, ist eine öffentliche Beglaubigung nötig, z. B. in den städtischen Betreuungsbehörden. Die prüfen aber nicht, ob eine Vollmacht auch richtig ist! Bitte im Falle einer Vorsorgevollmacht betreffend Geldangelegenheiten bei der Hausbank nachfragen, ob dort zusätzlich ein bankeigenes Vollmachtsformular unterschrieben werden muss. Denn das verlangen nicht selten die Geschäftsbedingungen. Damit es später nicht zu Streitigkeiten kommt, man nichts vergisst und der eigene Wille auch tatsächlich berücksichtigt wird, sollte man sich den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts einholen.

Wer bewahrt meine Vorsorgeregelung denn auf?

Die Vorsorgeregelungen kann der Bevollmächtigte selbst aufbewahren um sie dann später bei Behörden, Ärzten, Pflegeheimen usw. vorzulegen.

Es gibt aber auch ein allgemeines Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer, bei der diese hinterlegt werden können und das dem Gericht vor einer Betreuerbestellung Auskunft über alle getroffenen Regelungen gibt. Übrigens kann ich Vorsorgeregelungen auch jederzeit formlos widerrufen.

Noch ein Tipp: viele Rechtschutzversicherungen übernehmen mittlerweile die Kosten für die Erstellung von Vorsorgeregelungen beim Anwalt.

Bitte beachten Sie, dass die allgemeinen Informationen des Rechtsanwalts nur der generellen Einführung dienen und keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall ersetzen können. Gerade in den vielschichtigen Bereichen Familien- und Erbrecht ist es von großer Wichtigkeit, jede Angelegenheit konkret zu betrachten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden. Bitte vereinbaren Sie für eine verbindliche Rechtsauskunft im Rahmen einer ausführlichen und umfassenden Beratung einen Termin mit Frau Dr. Dörr in der Kanzlei in Homburg im Saarland. In dringenden Eilfällen informieren Sie bitte das Sekretariat von Anwältin Dr. Dörr mit dem Hinweis auf Fristabläufe, damit wir einen vorgezogenen Besprechungstermin für Sie sicherstellen können. Die Rechtstipps und Inhalte dieser Website wurden aus aktuellen Quellen nach bestem Wissen zusammengestellt. Der Betreiber kann keine Haftung für die Aktualität der Informationen und Verbindlichkeit übernehmen.