Dr. Sandra Dörr
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Pflichtteil verringern

Fachanwältin für Erbrecht Frau Dr. Dörr informiert im Folgenden zum Thema Reduzierung des Pflichtteils

Ist es möglich den Pflichtteil zu reduzieren?

Oft wird angefragt wie der Pflichtteil minimiert werden kann, z. B. für Kinder zu denen kein Kontakt mehr besteht. Dies ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durchaus möglich, es sind jedoch einige Fallstricke zu beachten.

Wie hoch ist der Pflichtteil eines Kindes?

Sollte ein Kind enterbt und demnach pflichtteilsberechtigt sein, hat es einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei gesetzlicher Erbfolge wäre z. B. der Ehegatte des Erblassers Miterbe zu ½ und bei einem Kind dieses ebenfalls zu ½, sodass sich der Pflichtteilsanspruch des Kindes dann auf ¼ des Nachlasswerts beläuft. Das Kind kann übrigens in gleicher Höhe grundsätzlich auch Ausgleichsansprüche haben aufgrund von Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten getätigt hat, u. a. Pflichtteilsergänzungsansprüche. Es gibt jedoch bestimmte Möglichkeiten diese zu vermeiden und dennoch jemanden zu Lebzeiten zu bedenken. Sprechen Sie uns gerne hierauf an.

Haben Kinder auch bei einem Berliner Testament einen Anspruch auf Pflichtteil?

Insbesondere beim Berliner Testament, das landläufig oft auch als „Erbeinsetzung aufs längste Leben“ bezeichnet wird, haben Kinder schon beim Tod des ersten Elternteils bereits Anspruch auf einen Pflichtteil.

Wann ist die Entziehung des Pflichtteils möglich?

Die Entziehung des Pflichtteils ist nach deutschem Recht nur in Ausnahmefällen möglich und schwer durchsetzbar. Erfolgversprechende Pflichtteilsentziehungsgründe sollten immer im Einzelfall mit dem Fachanwalt besprochen werden.

Können auch keine Pflichtteilsansprüche bestehen?

Gar keine Pflichtteilsansprüche bestehen, wenn das Kind mit einem Pflichtteilsverzicht einverstanden ist. Wir beraten Sie gerne zu den Formerfordernissen und den Unterschieden zum zusätzlichen Erbverzicht etc.

Zur Verringerung von Pflichtteilsansprüchen des Kindes könnten auch die Änderungen der Familienverhältnisse in Erwägung gezogen werden. Hierfür müssen spezielle Voraussetzungen erfüllt sein.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, damit Sie selbst bestimmen, wo ihr Vermögen später einmal landet und welche Möglichkeiten Ihnen des Weiteren noch offenstehen.

Bitte beachten Sie, dass die allgemeinen Informationen des Rechtsanwalts nur der generellen Einführung dienen und keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall ersetzen können. Gerade in den vielschichtigen Bereichen Familien- und Erbrecht ist es von großer Wichtigkeit, jede Angelegenheit konkret zu betrachten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden. Bitte vereinbaren Sie für eine verbindliche Rechtsauskunft im Rahmen einer ausführlichen und umfassenden Beratung einen Termin mit Frau Dr. Dörr in der Kanzlei in Homburg im Saarland. In dringenden Eilfällen informieren Sie bitte das Sekretariat von Anwältin Dr. Dörr mit dem Hinweis auf Fristabläufe, damit wir einen vorgezogenen Besprechungstermin für Sie sicherstellen können. Die Rechtstipps und Inhalte dieser Website wurden aus aktuellen Quellen nach bestem Wissen zusammengestellt. Der Betreiber kann keine Haftung für die Aktualität der Informationen und Verbindlichkeit übernehmen.