Dr. Sandra Dörr
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Testament: Wer einen Fehler macht, wenn er keins hat

Frau Dr. Dörr gibt als Fachanwältin für Erbrecht Tipps, wer ein Testament oder einen Erbvertrag braucht und wieso, zur Testamentsgestaltung und was ansonsten noch beachtet werden muss.

Wer erbt, wenn ich kein Testament habe?

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, d. h. der Gesetzgeber bestimmt, wohin das eigene Vermögen geht. Dies ist von den Familienverhältnissen abhängig, u. a. ob man verheiratet ist, in welchem Güterstand man lebt, z. B. Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft, ob man Kinder hat usw.

Hier ein Beispiel für die gesetzliche Erbfolge, wenn man ohne Ehevertrag verheiratet ist und drei Kinder hat: Erbe wird der Ehegatte zur Hälfte, die andere Hälfte teilen sich die drei Kinder. Es besteht also eine Erbengemeinschaft aus insgesamt vier Personen. Schwierig kann dies beispielsweise dann werden, wenn minderjährige Kinder erben. Man sollte sich deshalb unbedingt informieren, wer seine gesetzlichen Erben sind und welche Probleme das aufwerfen kann.

Wer soll unbedingt ein Testament machen?

Zum Beispiel sollten unverheiratete Paare unbedingt ein Testament machen, wenn sie sich gegenseitig bedenken wollen, weil sie sonst leer ausgehen. Die gesetzliche Erbfolge sieht für Lebensgefährten ohne Trauschein kein Erbrecht vor. Denn ohne Testament erben bei kinderlosen Unverheirateten die eigenen Eltern.

Wer sollte noch aktiv werden mit einer Verfügung von Todes wegen?

Auch kinderlose Ehepaare sollten über eine Verfügung von Todes wegen, wie ein eigenhändiges Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag, nachdenken. Ein häufiger Irrtum ist, dass der Ehepartner allein erbt, wenn keine Kinder vorhanden sind. Dies ist leider nicht richtig. Denn die Schwiegereltern erben ebenfalls mit dem länger lebenden Ehepartner zusammen. Man befindet sich in einer Erbengemeinschaft, die häufig nicht gewollt ist, insbesondere wenn gemeinsame Immobilien mit dem Ehegatten vorhanden sind.

Wie ist das bei Patchworkfamilien?

Wenn Kinder aus verschiedenen Ehen vorhanden sind, kann grundsätzlich auch zu einem Testament geraten werden. Wenn sich die Ehepartner nur wechselseitig zu Erben einsetzen, hängt es dann vom Zufall ab, welche Kinder Schlusserben sind. Hier kann man durch bestimmte Regelungen genau festlegen, wer was für welchen Fall bekommen soll.

Was raten Sie, wenn ich jemanden enterben möchte?

Wenn man jemanden von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen möchte, ist zwingend ein Testament erforderlich, um die Enterbung sicherzustellen. Hierfür müssen auch keine Gründe angegeben werden. Überdacht werden sollten dabei Konsequenzen wie Pflichtteilsansprüche usw. Auch hierfür können bereits zu Lebzeiten Regelungen getroffen werden.

Wie sieht es bei Unternehmern aus oder Personen mit höherem Vermögen?

Zum Schutz eines Unternehmens ist es sinnvoll, ein Testament zu erstellen, z. B. wenn sichergestellt werden soll, dass die Firma dauerhaft im Familienbesitz bleiben oder nur an bestimmte Personen übergehen soll. Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Unternehmensnachfolge zu regeln.

Auch vermögenden Personen ist u. a. aus Gründen der Steueroptimierung angeraten, sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen. Die Freibeträge der Erbschaftssteuer sollten vor der Testamentserstellung bekannt sein.

Generell gilt, dass immer, wenn man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte, man eine Verfügung von Todes wegen erstellen muss. Hierfür ist es wichtig, dass man erst einmal weiß, wer seine Erben sind, wenn man kein Testament hat. Es können dann andere Erbquoten eingesetzt, Personen enterbt, Nichtverwandte begünstigt oder auch einzelne Gegenstände zugewendet werden usw. Auch Personen mit Vermögen im Ausland bzw. Wohnsitz im Ausland sollten über die Erstellung eines Testaments nachdenken. Ebenso gibt es Möglichkeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge etc. Vermögen schon zu Lebzeiten zu übertragen.

Da die Testamentsgestaltung nicht einfach ist und es viele Fallstricke gibt, sollte man die Beratung eines erfahrenen Fachanwalts für Erbrecht in Anspruch nehmen.

Bitte beachten Sie, dass die allgemeinen Informationen des Rechtsanwalts nur der generellen Einführung dienen und keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall ersetzen können. Gerade in den vielschichtigen Bereichen Familien- und Erbrecht ist es von großer Wichtigkeit, jede Angelegenheit konkret zu betrachten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden. Bitte vereinbaren Sie für eine verbindliche Rechtsauskunft im Rahmen einer ausführlichen und umfassenden Beratung einen Termin mit Frau Dr. Dörr in der Kanzlei in Homburg im Saarland. In dringenden Eilfällen informieren Sie bitte das Sekretariat von Anwältin Dr. Dörr mit dem Hinweis auf Fristabläufe, damit wir einen vorgezogenen Besprechungstermin für Sie sicherstellen können. Die Rechtstipps und Inhalte dieser Website wurden aus aktuellen Quellen nach bestem Wissen zusammengestellt. Der Betreiber kann keine Haftung für die Aktualität der Informationen und Verbindlichkeit übernehmen.