Dr. Sandra Dörr
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Richtig vererben

Als Fachanwältin für Erbrecht gibt Ihnen Frau Dr. Dörr hier wichtige Tipps u. a. zur Vorsorgeplanung für den Erbfall sowie zur Auseinandersetzung eines Nachlasses:

RICHTIG VERERBEN  – WAS MUSS ICH BEACHTEN?

Über das eigene Ableben denkt man nicht gerne nach. Trotzdem sollte man sich – gleich welchen Alters – Gedanken über die Regelung seines Nachlasses machen, um Streitigkeiten unter den Erben und die Zersplitterung seines Vermögens zu vermeiden.

Was passiert, wenn ich gar keine Regelung treffe?

Ohne Verfügung von Todes wegen gilt die gesetzliche Erbfolge, d. h. es erben die Verwandten und zwar nahe Verwandte vor entfernteren. Zuerst die Kinder zu gleichen Teilen, sollten sie bereits verstorben sein, die Enkel usw. Der Ehegatte erbt ebenfalls, wobei die Höhe einmal abhängig ist vom Güterstand der Ehe, z. B. bei der Zugewinngemeinschaft zu ½, und zum anderen neben welchen Verwandten er erbt. Der Ehegatte erbt mehr, je entfernter die neben ihm erbenden Verwandten sind.

Was viele nicht wissen: Wenn keine Kinder da sind, erbt nicht nur der Ehegatte, sondern auch die Eltern des verstorbenen Ehegatten! Wer also selbst entscheiden möchte, was mit seinem Vermögen einmal passiert, sollte ein Testament machen. Insbesondere für Patchworkfamilien, Unverheiratete oder Zweitehen ist dies dringend ratsam.

Was muss ich beim Testament beachten?

Wichtig ist, das Testament selbst handschriftlich zu verfassen und zu unterschreiben. Ungültig wäre also ein computergeschriebenes und nur unterschriebenes Testament! Auch Ort und Datum sollten eingesetzt werden. Man kann auch gemeinsam mit seinem Ehegatten ein Testament erstellen, das von einem geschrieben und unterzeichnet und vom anderen lediglich darunter ebenfalls unterzeichnet sein muss. Hinterlegen kann ich Testamente zum besseren Auffinden beim Amtsgericht.

Und wenn ich mir es irgendwann anders überlege?

Dann muss ich unbedingt mein vorheriges Testament vernichten oder widerrufen. Anders ist das aber bei einem vom Notar verfassten Erbvertrag, der ist nur mit Einverständnis des Begünstigten aufhebbar. Ebenso beim Ehegattentestament, wenn auf Gegenseitigkeit beruhende Verfügungen getroffen worden sind. Dies ist dann beim Tode eines Ehegatten überhaupt nicht mehr abänderbar. Auch wenn der Andere später erneut heiratet, bleibt er daran gebunden.

Kann ich an jeden vererben?

Ich kann mir meine Erben frei aussuchen. Man sollte aber bedenken, dass beim Ausschluss der nächsten gesetzlichen Erben diese den Pflichtteil verlangen können, d. h. die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Wenn also ein Unverheirateter eines seiner beiden Kinder enterbt, so bekommt dieses noch 25 % des Nachlasses. Das kann nur in Ausnahmefällen umgangen werden, z. B. bei einer langen Haftstrafe des Erben. Es kann aber ein Pflichtteilsverzicht beim Notar vereinbart werden, z. B. gegen Zahlung einer Abfindung.

Gibt es einen Unterschied zwischen „vererben“ und „vermachen“?

Ja! Hier kommt es in der Praxis immer wieder zu Unklarheiten. Einzelne Gegenstände kann ich nicht „vererben“, nur „vermachen“. Der Erbe erbt alles, auch die nicht im Testament aufgeführten Gegenstände und die Schulden. Nicht so der Vermächtnisnehmer, der nur einen Anspruch gegen den Erben auf Übertragung des vermachten Gegenstandes hat. Bei mehreren Erben erben diese das Vermögen nach Bruchteilen, also auch keine einzelnen Gegenstände.

Da nur ca. ein Viertel der Bevölkerung ein Testament hat und dieses zu fast 90 % unklar formuliert oder unwirksam ist, sollte man sich dringend Expertenrat eines spezialisierten Anwalts einholen.

Bitte beachten Sie, dass die allgemeinen Informationen des Rechtsanwalts nur der generellen Einführung dienen und keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall ersetzen können. Gerade in den vielschichtigen Bereichen Familien- und Erbrecht ist es von großer Wichtigkeit, jede Angelegenheit konkret zu betrachten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden. Bitte vereinbaren Sie für eine verbindliche Rechtsauskunft im Rahmen einer ausführlichen und umfassenden Beratung einen Termin mit Frau Dr. Dörr in der Kanzlei in Homburg im Saarland. In dringenden Eilfällen informieren Sie bitte das Sekretariat von Anwältin Dr. Dörr mit dem Hinweis auf Fristabläufe, damit wir einen vorgezogenen Besprechungstermin für Sie sicherstellen können. Die Rechtstipps und Inhalte dieser Website wurden aus aktuellen Quellen nach bestem Wissen zusammengestellt. Der Betreiber kann keine Haftung für die Aktualität der Informationen und Verbindlichkeit übernehmen.