Dr. Sandra Dörr
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Haus schenken und übertragen

Als Fachanwältin für Erbrecht gibt Ihnen Frau Dr. Dörr hier wichtige Tipps, was Sie beim Überschreiben von Vermögen, wie z. B. beim Verschenken einer Immobilie, beachten müssen.

Häufig besteht der Wunsch, bereits zu Lebzeiten Vermögen, insbesondere Häuser, Unternehmen, Erbanteile usw., zu übertagen, beispielsweise als Schenkung von Eltern auf ein Kind im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.

Wieso und wann ist es sinnvoll, schon zu Lebzeiten Vermögen zu übertragen?

Übertragungen von Vermögen auf die nächste Generation werden aus verschiedenen Gründen in Betracht gezogen, z. B. wenn ein Kind gegenüber anderen Kindern begünstigt werden soll, wenn man Steuern sparen und steuerliche Freibeträge ausnutzen möchte, um eine spätere Erbschaftssteuer zu vermeiden oder zu reduzieren, die Versorgung des Übergebers sicherzustellen, Generationen übergreifende Vermögenssicherung betreiben will usw. Wenn man Vermögen nicht zu Lebzeiten überschreiben möchte, kann man seinen Nachlass u. a. in einem Testament regeln.

Was muss man beachten, wenn man z. B. ein Haus verschenken möchte?

Grundsätzlich ist anzuraten, vor der Übertragung von Vermögen und insbesondere von Häusern, juristischen Rat von einem Fachanwalt für Erbrecht einzuholen, da Schenkungen von Häusern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge häufig ungeahnte Auswirkungen haben können. Beispielsweise kann eine Schenkung an ein Kind zu sog. Pflichtteilsergänzungsansprüchen anderer Kinder führen, die diese dann ggf. geltend machen können, wenn der schenkende Elternteil verstorben ist. Im schlimmsten Fall muss sich das beschenkte Kind dann so stellen lassen, als wäre das Haus noch im Nachlass vorhanden und erhebliche Geldbeträge an die Geschwister oder andere Pflichtteilsberechtigte zahlen.

Auch kann es bei Schenkungen später ggf. zu einem sog. Sozialhilferegress kommen. Wenn der Schenker verarmt, z. B. weil er ins Pflegeheim kommt, seine Rente die Pflegeheimkosten nicht abdeckt und Sozialhilfe beantragt werden muss, kann das Sozialamt Schenkungen noch Jahre danach vom Beschenkten zurückfordern. Hier gelten jedoch bestimmte Ausschlussfristen.

Es können auch Gegenleistungen für die Übertragung von Vermögen vereinbart werden, beispielsweise Leibrente, Pflege, bei Häusern z. B. Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht. Für diesen Fall muss ein spezielles Augenmerk auf die Gestaltung und den Umfang gelegt werden, um später Probleme beim Erbfall zu vermeiden.

Was gilt bei Schenkungen zu Lebzeiten, z. B. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge steuerlich?

Bei sämtlichen Schenkungen und Übertragungen sind unbedingt steuerliche Aspekte zu beachten, da die Übertragung z. B. Schenkungssteuer, Einkommenssteuer bzw. Spekulationssteuer o. ä. auslösen kann. Auch spielt hierfür eine Rolle, ob die Immobilie von nur einem Elternteil übertragen worden ist oder von beiden Eltern auf ein Kind. Weiter sind Steuerfreibeträge und Steuerklassen zu berücksichtigen. Bei der Steuerklasse gilt: Je entfernter der Verwandtschaftsgrad, umso höher ist grundsätzlich der Steuersatz.

Kann ich eine Schenkung rückgängig machen und zurückfordern?

Die Rückforderung von übertragenem Vermögen ist nur eingeschränkt möglich. Dies kommt darauf an, ob sich im Übertragungsvertrag die Rückforderung vom Übergeber vorbehalten wurde oder die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rückforderung vorliegen, beispielsweise bei Wegfall der Geschäftsgrundlage.

Die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung von Vermögen sind vielfältig. Wegen der genannten Fallstricke ist erbrechtlicher Rat dringend zuvor einzuholen. Bitte beachten Sie, dass die allgemeinen Informationen des Rechtsanwalts nur der generellen Einführung dienen und keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall ersetzen können. Gerade in den vielschichtigen Bereichen Familien- und Erbrecht ist es von großer Wichtigkeit, jede Angelegenheit konkret zu betrachten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden. Bitte vereinbaren Sie für eine verbindliche Rechtsauskunft im Rahmen einer ausführlichen und umfassenden Beratung einen Termin mit Frau Dr. Dörr in der Kanzlei in Homburg im Saarland. In dringenden Eilfällen informieren Sie bitte das Sekretariat von Anwältin Dr. Dörr mit dem Hinweis auf Fristabläufe, damit wir einen vorgezogenen Besprechungstermin für Sie sicherstellen können. Die Rechtstipps und Inhalte dieser Website wurden aus aktuellen Quellen nach bestem Wissen zusammengestellt. Der Betreiber kann keine Haftung für die Aktualität der Informationen und Verbindlichkeit übernehmen.