Dr. Sandra Dörr
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Elternunterhalt

Fachanwältin für Familienrecht Frau Dr. Dörr informiert Sie nachfolgend über Elternunterhalt:

Wann müssen Kinder zahlen?

Immer mehr ältere Menschen sind in Pflegeheimen untergebracht.  Da stellt sich die Frage: Muss ich für meine Eltern Unterhalt zahlen?

Wenn ich finanziell dazu in der Lage bin: Ja!

Müssen Mutter oder Vater in ein Pflegeheim, kommt es nicht selten vor, dass Rente und Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Heimkosten zu tragen. Diese Kosten zahlt auf Antrag das Sozialamt, wendet sich aber an die Kinder, wobei Auskunft über deren Einkommen und Vermögen verlangt werden darf. Im Anschluss erfolgt eine Aufforderung an die Kinder Unterhalt für den Elternteil an das Sozialamt zu zahlen.

Für Kinder ist es deshalb wichtig zu wissen: Was kann auf mich in der Zukunft noch zukommen? Insbesondere da man nicht nur 2 Elternteile hat, sondern gegebenenfalls auch noch 2 Schwiegerelternteile.

Kann auch mein Ehepartner zur Zahlung herangezogen werden?

Ja! Zwar dürfen die Sozialämter vom Schwiegerkind selbst keinen Unterhalt fordern. Aber da es auf das Familieneinkommen ankommt, ist indirekt auch entscheidend, wie hoch das Einkommen und Vermögen des Ehegatten oder Lebenspartners ist.

Wie viel Elternunterhalt muss ich bezahlen?

Das ist zum einen abhängig davon wie hoch die Kosten für Heim, Medikamentenzuzahlungen, Fahrten zum Arzt etc. sind – oft schon über 3.000 € monatlich – und wie viel der Elternteil aus seinem eigenen Einkommen und Vermögen beisteuern kann. Zum anderen ist natürlich maßgeblich wie hoch das Einkommen und Vermögen des Kindes ist. Dem Kind muss dabei ein Minimum verbleiben, das nicht angetastet werden darf, der sogenannte Mindestselbstbehalt. Dieser ist individuell noch zu erhöhen.

Es wird bei der Berechnung des Elternunterhalts zudem berücksichtigt, dass sich die Kinder auch um ihre eigene Altersvorsorge kümmern müssen und der Unterhalt für eigene Kinder vorrangig ist vor dem der Eltern. Außerdem mindern Fahrtkosten und bestimmte Schulden, z. B. für das selbstbewohnte Haus, das Einkommen des Kindes. Das Schonvermögen der Kinder, d. h. ein gewisser Notgroschen, darf nicht für den Unterhalt herangezogen werden. Die Familie muss dabei nicht ihren Lebensstandard ändern und ist auch nicht gezwungen ihr Familienheim zu verwerten.

Bevor man jeden Monat zu viel zahlt, sollte man solche Schreiben des Sozialamts von einem hierauf spezialisierten Anwalt überprüfen lassen. Gleiches gilt, wenn bereits eine Unterhaltsvereinbarung oder gerichtliche Entscheidung vorliegt und sich z. B. das Einkommen oder Vermögen des Kindes ändert, da dies Einfluss auf die Unterhaltshöhe haben kann.

Müssen meine Geschwister auch zahlen?

Ja! Mehrere Kinder haften anteilig für den Elternunterhalt und zwar entsprechend der Einkommensverhältnisse. Das Sozialamt muss den Kindern deshalb in seiner Unterhaltsberechnung darlegen, wer in welcher Höhe für den Elternunterhalt haftet.

Wenn ich mit meinen Eltern keinen Kontakt habe, muss ich dann auch zahlen?

Ja! Grundsätzlich kann zwar der Elternunterhalt beschränkt werden oder sogar ganz wegfallen. Das ist aber der Ausnahmefall. Der Bundesgerichtshof hat hierzu kürzlich entschieden, dass selbst wenn ein Elternteil das Kind enterbt und den Kontakt seit 40 Jahren abgebrochen hat, keine schwere Verfehlung vorliegt. Kinder können aber beispielsweise nur begrenzt zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, wenn der Elternteil selbst seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind verletzt hat. Ich rate deshalb unbedingt dazu alle Unterhaltstitel aufzuheben, auf die kein Unterhalt gezahlt wurde, um sie gegebenenfalls später gegenüber dem Sozialamt vorbringen zu können.

Bitte beachten Sie, dass die allgemeinen Informationen des Rechtsanwalts nur der generellen Einführung dienen und keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall ersetzen können. Gerade in den vielschichtigen Bereichen Familien- und Erbrecht ist es von großer Wichtigkeit, jede Angelegenheit konkret zu betrachten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden. Bitte vereinbaren Sie für eine verbindliche Rechtsauskunft im Rahmen einer ausführlichen und umfassenden Beratung einen Termin mit Frau Dr. Dörr in der Kanzlei in Homburg im Saarland. In dringenden Eilfällen informieren Sie bitte das Sekretariat von Anwältin Dr. Dörr mit dem Hinweis auf Fristabläufe, damit wir einen vorgezogenen Besprechungstermin für Sie sicherstellen können. Die Rechtstipps und Inhalte dieser Website wurden aus aktuellen Quellen nach bestem Wissen zusammengestellt. Der Betreiber kann keine Haftung für die Aktualität der Informationen und Verbindlichkeit übernehmen.