Dr. Sandra Dörr
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Online-Scheidung / Internet-Scheidung

Fachanwältin für Familienrecht Frau Dr. Dörr informiert Sie nachfolgend über Wissenswertes bei Trennung und Scheidung. Hier finden Sie Informationen zur Online-Scheidung / Internet-Scheidung

Was ist eine Online-Scheidung?

Unter Online- oder Internet-Scheidung versteht man eine Scheidung, bei der die Kommunikation zwischen Mandant und Rechtsanwalt online stattfindet.

Was sind die Vorteile einer Online-Scheidung?

Für den antragstellenden Ehegatten sind keine persönlichen Besuche in der Kanzlei nötig. Sämtliche Korrespondenz mit dem Rechtsanwalt kann elektronisch erledigt werden, z. B. per E-Mail, Fax und Telefon, was Ihnen Fahr- und Abwesenheitszeiten erspart. Selbstverständlich kann bei Bedarf aber auch noch während des laufenden Scheidungsverfahrens auf Ihren Wunsch hin ein Besprechungstermin in unserer Kanzlei vereinbart werden.

Was wird für eine Online-Scheidung benötigt?

Wir senden Ihnen für die Online-Scheidung Unterlagen zu, z. B. per E-Mail, die Sie bitte ausgefüllt und unterzeichnet zurücksenden, unter anderem Vollmachten, Vergütungshinweise etc. Des Weiteren wird für eine Ehescheidung die Fotokopie der Heiratsurkunde sowie Geburtsurkunden gemeinsamer minderjähriger Kinder benötigt sowie ein gegebenenfalls vorliegender Ehevertrag und – falls bestehend – die notarielle Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Zudem bitten wir bei der Online-Scheidung noch um Übermittlung einer beidseitigen Kopie Ihres Personalausweises.

Wie läuft der Scheidungstermin ab?

Für die Ehescheidung ist es grundsätzlich notwendig, dass beide Ehegatten beim Scheidungstermin vor Gericht anwesend sind. Wir begleiten Sie als Rechtsanwalt selbstverständlich zum Gerichtstermin und erläutern Ihnen im Vorfeld den Ablauf. Gerichtstermine bei einvernehmlichen Scheidungen dauern in der Regel nicht lange. Die Scheidungsbeschlüsse werden Ihnen dann im Anschluss zugesendet. Übrigens ist eine Unterschrift unter Scheidungspapiere nicht notwendig – anders als dies in Filmen oft gezeigt wird.

Wann ist die Online-Scheidung zu empfehlen?

Bei einvernehmlichen Ehescheidungen, bei denen es ansonsten keine weiteren größeren Schwierigkeiten gibt oder sämtliche Streitpunkte bereits im Vorfeld geregelt worden sind, beispielsweise durch eine notarielle Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung, sind Online-Scheidungen zu empfehlen. Wer den Scheidungsantrag stellt, muss zwingend anwaltlich vertreten sein, der zustimmende andere Ehegatte jedoch nicht. Das heißt, wenn der Antragsteller seinen Rechtsanwalt mit dem Ehescheidungsantrag beauftragt, muss sich der andere Ehegatte für die reine Zustimmung zur Ehescheidung keinen Rechtsanwalt nehmen und kann die diesbezüglichen Kosten sparen.

Auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten kann nach drei Jahren seit Trennung übrigens geschieden werden.

Insgesamt macht eine einvernehmliche Online-Scheidung vieles einfacher und minimiert Ihren Aufwand.

Bitte beachten Sie, dass die allgemeinen Informationen des Rechtsanwalts nur der generellen Einführung dienen und keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall ersetzen können. Gerade in den vielschichtigen Bereichen Familien- und Erbrecht ist es von großer Wichtigkeit, jede Angelegenheit konkret zu betrachten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden. Bitte vereinbaren Sie für eine verbindliche Rechtsauskunft im Rahmen einer ausführlichen und umfassenden Beratung einen Termin mit Frau Dr. Dörr in der Kanzlei in Homburg im Saarland. In dringenden Eilfällen informieren Sie bitte das Sekretariat von Anwältin Dr. Dörr mit dem Hinweis auf Fristabläufe, damit wir einen vorgezogenen Besprechungstermin für Sie sicherstellen können. Die Rechtstipps und Inhalte dieser Website wurden aus aktuellen Quellen nach bestem Wissen zusammengestellt. Der Betreiber kann keine Haftung für die Aktualität der Informationen und Verbindlichkeit übernehmen.