Dr. Sandra Dörr
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Tipps für Unverheiratete: Partnerschaftsvertrag, GbR, u. ä. ohne Ehe

Was ist der Partnerschaftsvertrag?

Der Partnerschaftsvertrag stellt eine Vereinbarung zwischen Paaren, die nicht verheiratet sind, dar. Er soll das Zusammenleben, aber auch die Folgen einer Beendigung der Partnerschaft regeln. Diesen braucht es, weil die gesetzlichen Regeln des Familienrechts überwiegend nur auf Eheleute gerichtet sind.

Was kann geregelt werden?

Insbesondere können Unterhaltsrecht, Vermögensrecht und Umgangsrecht, also Angelegenheiten bezüglich Geld, Immobilien und Betreuung der Kinder, geregelt werden. Gerade bei einer Trennung ist z. B. der Zugewinnausgleich, der Versorgungsausgleich etc. gesetzlich nur für die Scheidung geregelt.

Was passiert im Todesfall?

Für den Fall, dass ein unverheirateter Partner stirbt, kann es anzuraten sein, zur Nachlassregelung einen Erbvertrag abzuschließen. Denn insbesondere das gemeinschaftliche Testament mit Bindungswirkung ist nur Eheleuten vorbehalten. Ohne diese Bindung kann jeder Partner sein Testament jederzeit ohne Zustimmung des Anderen ändern. Der Erbvertrag bietet dahingehend Rechtssicherheit.

Eheleute werden gesetzliche Erben bzw. erhalten den Pflichtteil, nicht so Unverheiratete. Das heißt, im Falle eines Miteigentumsanteils des Partners an einer gemeinsamen Immobilie würde dieser ohne Regelung für den Todesfall komplett an die Kinder oder evtl. Eltern des anderen Partners vererbt werden. Der überlebende Partner, wenn nicht geehelicht, würde davon nichts erhalten.

Außerdem sollte man wissen, dass Eheleute beim Erbfall einen erbschaftssteuerlichen Freibetrag, der nicht versteuert werden muss, von 500.000 Euro haben, Lebensgefährten aber nur von 20.000 Euro. Man sollte also rechtzeitig Vorsorge treffen.

Wie sollte man den Vertrag ausgestalten?

Der Vertrag sollte nach anwaltlicher Formulierung schriftlich festgehalten und von beiden Seiten unterzeichnet werden. In besonderen Fällen bedarf es einer notariellen Beurkundung. Die Formulierung sollte rechtlich eindeutig und verständlich sein.

Was sollte man beim Immobilienkauf beachten?

Unverheiratete Paare können sich vor dem Kauf z. B. durch einen Partnerschaftsvertrag oder eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gegenseitig absichern. Was anzuraten ist, hängt vom Einzelfall ab.

Was, wenn ein unverheirateter Partner mehr Eigenkapital in einen Immobilienkauf einbringt als der andere?

Sollte ein Partner mehr Geld in die Immobilie investieren als der andere, muss dringend eine Regelung getroffen werden. Man kann u. a. vom Normalfall abweichende Miteigentumsverhältnisse ins Grundbuch eintragen lassen usw. Lassen Sie sich vom Fachanwalt beraten, welche Gestaltungen in Ihrem Fall am günstigsten sind.

Bitte beachten Sie, dass die allgemeinen Informationen des Rechtsanwalts nur der generellen Einführung dienen und keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall ersetzen können. Gerade in den vielschichtigen Bereichen Familien- und Erbrecht ist es von großer Wichtigkeit, jede Angelegenheit konkret zu betrachten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden. Bitte vereinbaren Sie für eine verbindliche Rechtsauskunft im Rahmen einer ausführlichen und umfassenden Beratung einen Termin mit Frau Dr. Dörr in der Kanzlei in Homburg im Saarland. In dringenden Eilfällen informieren Sie bitte das Sekretariat von Anwältin Dr. Dörr mit dem Hinweis auf Fristabläufe, damit wir einen vorgezogenen Besprechungstermin für Sie sicherstellen können. Die Rechtstipps und Inhalte dieser Website wurden aus aktuellen Quellen nach bestem Wissen zusammengestellt. Der Betreiber kann keine Haftung für die Aktualität der Informationen und Verbindlichkeit übernehmen.