Dr. Sandra Dörr
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Trennung und Scheidung
Fachanwältin für Familienrecht Frau Dr. Dörr informiert Sie nachfolgend über Wissenswertes bei Trennung und Scheidung.
Wenn man getrennt ist, muss man sich scheiden lassen?
Nein, Eheleute können auch jahrzehntelang getrennt leben, ohne die Scheidung einzureichen. Hier rate ich jedoch dringend dazu sich familienrechtlich beraten zu lassen im Hinblick auf die rechtlichen Auswirkungen, unter anderem für den Versorgungsausgleich etc.
Wann kann man sich scheiden lassen?
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist eine Ehe dann gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Eheleute sie wieder herstellen. Wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen oder ein Ehegatte dem Ehescheidungsantrag des Anderen zustimmt, gilt die Ehe als gescheitert.
Kommt es darauf an wer Schuld hat?
Nein, bereits seit 1977 kommt es nicht mehr auf ein Verschulden eines Ehegatten an, sondern lediglich darauf, ob die Ehe zerrüttet und gescheitert ist.
Ist Voraussetzung für die Scheidung, dass einer der Ehegatten aus der gemeinsamen Ehewohnung auszieht?
Nein, Voraussetzung für das Getrenntleben ist von Gesetzes wegen aus nur, dass zwischen den Eheleuten keine häusliche Gemeinschaft besteht und mindestens ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Damit ist auch ein Getrenntleben innerhalb der ehelichen Wohnung „von Tisch und Bett“ möglich. Es darf dabei kein gemeinsamer Haushalt geführt werden und zwischen den Ehegatten keine wesentlichen persönlichen Beziehungen mehr bestehen. Die Trennung muss auch objektiv nach Außen für Dritte erkennbar sein.
Kann auch vor Ablauf des Trennungsjahres eine Scheidung erfolgen?
Ja, dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen möglich. Das Gesetz setzt hier voraus, dass die Fortsetzung der Ehe für denjenigen, der die Ehescheidung beantragt, unzumutbar ist, wobei ehetypische Streitigkeiten hierfür nicht ausreichen.
Bitte beachten Sie, dass die allgemeinen Informationen des Rechtsanwalts nur der generellen Einführung dienen und keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall ersetzen können. Gerade in den vielschichtigen Bereichen Familien- und Erbrecht ist es von großer Wichtigkeit, jede Angelegenheit konkret zu betrachten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden. Bitte vereinbaren Sie für eine verbindliche Rechtsauskunft im Rahmen einer ausführlichen und umfassenden Beratung einen Termin mit Frau Dr. Dörr in der Kanzlei in Homburg im Saarland. In dringenden Eilfällen informieren Sie bitte das Sekretariat von Anwältin Dr. Dörr mit dem Hinweis auf Fristabläufe, damit wir einen vorgezogenen Besprechungstermin für Sie sicherstellen können. Die Rechtstipps und Inhalte dieser Website wurden aus aktuellen Quellen nach bestem Wissen zusammengestellt. Der Betreiber kann keine Haftung für die Aktualität der Informationen und Verbindlichkeit übernehmen.