Dr. Sandra Dörr
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Umgangsrecht mit Kindern
Fachanwältin für Familienrecht Frau Dr. Dörr informiert Sie nachfolgend über das Umgangsrecht mit Kindern im Falle von Trennung oder Scheidung der Eltern.
Wer hat überhaupt ein Umgangsrecht?
Nicht nur Eltern steht ein Recht auf Kontakt zum Kind zu, sondern auch Großeltern, Geschwistern und engen Bezugspersonen, die für das Kind tatsächliche Verantwortung getragen haben. Auch das Kind hat natürlich ein Recht auf Umgang und umgekehrt die Eltern eine Umgangspflicht.
Wie gestaltet sich das Umgangsrecht?
Zeiten und Häufigkeit der Besuchsregelung sind gesetzlich nicht vorgegeben, sondern orientieren sich am Kindeswohl und sind abhängig vom Alter des Kindes, den Arbeitszeiten der Eltern und wie bisher der Umgang stattgefunden hat. Oft wird es so gehandhabt, dass das Kind den nicht betreuenden Elternteil an jedem zweiten Wochenende besucht. Die Ferien werden unter den Eltern dabei grundsätzlich hälftig geteilt und die Feiertage abgewechselt. Vor dem erstmaligen Ferienbesuch sollten zunächst längere Übernachtungsbesuche stattgefunden haben. Bei Kleinkindern kommt eine Übernachtung meist noch nicht in Frage. Der Umgang kann dann z. B. an einem Tag, dafür aber dann jedes Wochenende ausgeübt werden. Für ausgefallene Besuche können Ersatztermine vereinbart werden. Ort der Besuche ist üblicherweise die Wohnung desjenigen, der das Kind nicht betreut und Umgangsrecht hat.
Wer trägt die Kosten?
Derjenige, der Umgang mit dem Kind möchte, muss das Kind abholen und zurückbringen. Auch trägt er die Kosten für Fahrten, Verpflegung, Übernachtung usw., selbst wenn die Wohnorte weit auseinander liegen. Der Kindesunterhalt kann übrigens nicht für längere Umgangszeiten wie in den Ferien gekürzt werden.
Was macht man, wenn es Schwierigkeiten mit dem Umgang gibt?
Können sich die Eltern selbst oder mithilfe des Jugendamts nicht auf ein Umgangsrecht einigen, muss ein Antrag bei Gericht gestellt werden. Die Jugendämter werden beteiligt und führen Gespräche mit den Eltern. In dringenden Fällen kann auch ein Eilverfahren in Gang gebracht werden. Wird trotz einer Gerichtsentscheidung der Umgang mit dem Kind verwehrt, können durch das Gericht auf Antrag Ordnungsgeld oder Ordnungshaft verhängt werden. Ein Ausschluss oder eine Einschränkung der Umgangskontakte kommt nur in Ausnahmefällen bei Gefährdung des Kindeswohls in Betracht. Eine gerichtliche Entscheidung kann später auf Antrag auch wieder abgeändert werden.
Bitte beachten Sie, dass die allgemeinen Informationen des Rechtsanwalts nur der generellen Einführung dienen und keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall ersetzen können. Gerade in den vielschichtigen Bereichen Familien- und Erbrecht ist es von großer Wichtigkeit, jede Angelegenheit konkret zu betrachten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden. Bitte vereinbaren Sie für eine verbindliche Rechtsauskunft im Rahmen einer ausführlichen und umfassenden Beratung einen Termin mit Frau Dr. Dörr in der Kanzlei in Homburg im Saarland. In dringenden Eilfällen informieren Sie bitte das Sekretariat von Anwältin Dr. Dörr mit dem Hinweis auf Fristabläufe, damit wir einen vorgezogenen Besprechungstermin für Sie sicherstellen können. Die Rechtstipps und Inhalte dieser Website wurden aus aktuellen Quellen nach bestem Wissen zusammengestellt. Der Betreiber kann keine Haftung für die Aktualität der Informationen und Verbindlichkeit übernehmen.