Dr. Sandra Dörr
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Steueroptimierung unter Ehegatten – Güterstandsschaukel und Eigenheimschaukel
Häufig wird nach Tipps gefragt zur steuerfreien Übertragung von Vermögen unter Ehegatten. Als Fachanwältin für Erbrecht informiert Sie Frau Rechtsanwältin Dr. Sandra Dörr nachfolgend über einige Möglichkeiten:
Wann ist eine Übertragung von Vermögen an den Ehegatten sinnvoll?
Sinnvoll ist dies u. a., wenn das Vermögen hauptsächlich bei einem Ehegatten liegt, z. B. weil ein Ehegatte mehr in die Ehe eingebracht hat oder in der Ehe deutlich mehr Vermögen erwirtschaftet hat als der andere. Ebenso, wenn Übertragungen an gemeinsame Kinder angedacht sind, für welche die Schenkungssteuerfreibeträge von beiden Elternteilen ausgenutzt werden sollen. Es bestehen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die steuerlich begünstigt sind. Grundsätzlich beläuft sich der Schenkungs- und Erbschaftsteuerfreibetrag von Ehegatten auf 500.000 € und von Kindern auf 400.000 € nach jedem Elternteil.
So kann beispielsweise an einen Güterstandswechsel bzw. eine Güterstandsschaukel und an eine Eigenheimschaukel bzw. Übertragung des Familienheims gedacht werden.
Was ist eine Familienheimschaukel bzw. Eigenheimschaukel?
Unter Ehegatten kann steuerfrei das Eigenheim verschenkt werden. Wenn z. B. das Familienheim im Alleineigentum eines Ehegatten steht, kann dieser es auf seinen Ehegatten übertragen, ohne dass der Schenkungssteuerfreibetrag von 500.000 € dafür aufgebraucht wird. Beachten sollte man jedoch genau, was unter Familienheim zu verstehen ist. Späterer Rückkauf und Wiederschenkung sind bei sachgemäßer Anwendung ebenfalls möglich. Unbedingt beachtet werden müssen dabei aber u. a. erbrechtliche Ansprüche beispielsweise von Pflichtteilsberechtigten.
Was ist eine Güterstandsschaukel?
Ohne Ehevertrag leben Ehegatten in Deutschland im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Durch notariellen Ehevertrag kann ein Wechsel von der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung erfolgen, wodurch häufig ein Zugewinnausgleichsanspruch entsteht, der schenkungssteuerfrei ist. Auf diese Weise ist ein Ausgleich von Vermögen möglich. Zu einem späteren Zeitpunkt kann ggf. in die Zugewinngemeinschaft zurückgewechselt / zurückgeschaukelt werden. Ob dies sinnvoll ist, sollte vom Fachanwalt geprüft werden. Zu beachten ist, dass ein Wechsel des Güterstandes mit erbrechtlichen Konsequenzen einhergehen kann, z. B. einer Änderung der gesetzlichen Erbquote, weshalb hier neben der familienrechtlichen auch eine erbrechtliche Beratung angeraten wird.
Was ist zu beachten?
Unbedingt beachten sollte man, dass kein Scheingeschäft oder missbräuchliche Gestaltungen vorliegen. Es wird insofern dringend angeraten, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu involvieren.
Zur Übertragung von Vermögen an Kinder.
Bitte beachten Sie, dass die allgemeinen Informationen des Rechtsanwalts nur der generellen Einführung dienen und keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall ersetzen können. Gerade in den vielschichtigen Bereichen Familien- und Erbrecht ist es von großer Wichtigkeit, jede Angelegenheit konkret zu betrachten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden. Bitte vereinbaren Sie für eine verbindliche Rechtsauskunft im Rahmen einer ausführlichen und umfassenden Beratung einen Termin mit Frau Dr. Dörr in der Kanzlei in Homburg im Saarland. In dringenden Eilfällen informieren Sie bitte das Sekretariat von Anwältin Dr. Dörr mit dem Hinweis auf Fristabläufe, damit wir einen vorgezogenen Besprechungstermin für Sie sicherstellen können. Die Rechtstipps und Inhalte dieser Website wurden aus aktuellen Quellen nach bestem Wissen zusammengestellt. Der Betreiber kann keine Haftung für die Aktualität der Informationen und Verbindlichkeit übernehmen.