Dr. Sandra Dörr
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Haustiere im Familienrecht
Fachanwältin für Familienrecht Frau Dr. Dörr informiert Sie zum Thema Haustiere im Familienrecht
Und was passiert mit einem Haustier bei Trennung von Eheleuten?
Ebenso wie im Erbrecht werden für Tiere im Familienrecht die für Sachen geltenden Vorschriften angewandt. Wer zum Beispiel einen Hund mit in die Ehe gebracht hat und Alleineigentümer ist, darf ihn auch behalten. Wurde der Hund aber von beiden Eheleuten während der Ehe gemeinsam erworben, ändert sich die Sachlage. Können sich die Eheleute nicht darüber einigen, bei wem er bleibt, entscheidet das Gericht auf Antrag, u. a. danach wo der Hund am besten aufgehoben ist und sich am wohlsten fühlt. Hier kann die vertraute Umgebung eine Rolle spielen, d. h. welcher Ehegatte in der Ehewohnung bleibt, oder auch wer die Bezugsperson ist. Derjenige bei dem der Hund verbleibt, muss grundsätzlich auch die Kosten für ihn tragen.
Wie kann man Streit über Haustiere bei der Trennung vermeiden?
Um Streit zu vermeiden, sollten die Eheleute frühzeitig eine schriftliche Vereinbarung treffen, bei wem die Haustiere im Trennungsfall verbleiben und wer die Kosten für sie trägt. Grundsätzlich ist der Abschluss eines Ehevertrages sinnvoll, wo auch weitere Punkte geregelt werden können wie Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Nutzung der Ehewohnung, Aufteilung des Hausrates usw. Zu den Tipps zu Ehevertrag.
Sollten die Partner nicht verheiratet sein, kann dies im Rahmen eines Partnerschaftsvertrages geregelt werden. Dieser ist insbesondere dann anzuraten, wenn gemeinsame Kinder und Immobilien vorhanden sind, da Unverheiratete von Gesetzes wegen kaum geschützt werden. Zu den Tipps für Unverheiratete.
Bitte beachten Sie, dass die allgemeinen Informationen des Rechtsanwalts nur der generellen Einführung dienen und keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall ersetzen können. Gerade in den vielschichtigen Bereichen Familien- und Erbrecht ist es von großer Wichtigkeit, jede Angelegenheit konkret zu betrachten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden. Bitte vereinbaren Sie für eine verbindliche Rechtsauskunft im Rahmen einer ausführlichen und umfassenden Beratung einen Termin mit Frau Dr. Dörr in der Kanzlei in Homburg im Saarland. In dringenden Eilfällen informieren Sie bitte das Sekretariat von Anwältin Dr. Dörr mit dem Hinweis auf Fristabläufe, damit wir einen vorgezogenen Besprechungstermin für Sie sicherstellen können. Die Rechtstipps und Inhalte dieser Website wurden aus aktuellen Quellen nach bestem Wissen zusammengestellt. Der Betreiber kann keine Haftung für die Aktualität der Informationen und Verbindlichkeit übernehmen.